»Versicherter Versand« kann teuer werden
- Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück
- Neue Abmahngefahr für Ebay-Verkäufer
- »Versicherter Versand« kann teuer werden

Vor einer ähnlich kostenspieligen Abmahnfalle warnt Rechtsanwalt Friedrich Schäfer aus Pirmasens. So habe das Landgericht Hamburg Anfang November entschieden, dass die von vielen Onlinehändlern angebotene Lieferoption »versicherter Versand« ein so nicht zulässiges rechtliches Konstrukt darstelle (Az. 315 O 888/07). Denn Versandkosten und Versicherungsleistung würden bei diesem Modell – obwohl nicht unmittelbar nötig – miteinander verknüpft. Um nicht Gefahr zu laufen, Opfer einer Abmahnung zu werden müssten Händler daher künftig beim »versicherten Versand« die Kosten für die mitverkaufte Versandversicherung und die eigentlichen Versandkosten getrennt voneinander ausweisen.
Den Beschluss des LG Hamburg kann Schäfer durchaus nachvollziehen: »Der Verbraucher bekommt mit dem zwangsweise aufoktroyierten >versicherten Versand< eine Versicherung verkauft, deren Kosten er nicht kennt und die er wegen der Besonderheiten des Versandhandelsrechts auch gar nicht benötigt«. Denn gemäß BGB müsse beim Versandverkauf von Verbrauchsgütern der Verkäufer sicherstellen, dass die Ware unbeschadet beim Kunden ankomme. »Tatsächlich ist es eine bei Ebay-Händlern verbreitet zu beobachtende Praxis, dass über die Versandkosten noch zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet werden sollen«, erklärt dazu Schäfer – eine Praxis, die man sich künftig allerdings besser überlegen solle: »Wer keine Lust darauf hat, wegen der Angabe >versichertem Versand< abgemahnt zu werden, sollte schnellstens reagieren und seinen Internetauftritt entsprechend anpassen«.
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