Einen Kompromiss haben die Vertreter der PC-Industrie und der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) bezüglich einer Urheberrechtsabgabe für PCs erzielt. Für Systeme, die zwischen 2002 und Ende 2010 auf den Markt kamen beziehungsweise noch verkauft werden, sind demnach rund 13,65 Euro fällig
Ende Dezember 2009 haben sich die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) und der Bundesverband Computerhersteller (BCH) über die Regelung der urheberrechtlichen Abgabepflicht für PCs in Deutschland geeinigt.
Die Regelung betrifft Rechner, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31.12.2010 in Deutschland verkauft wurden beziehungsweise werden. Dem Kompromiss ging ein jahrelanger Streit voraus, ob für Rechner mit DVD-Brenner und Internet-Anschluss eine solche Abgabe rechtens ist.
Die Übereinkunft sieht vor, dass für jeden PC mit eingebautem CD-ROM-, DVD- oder Blu-Ray-Brenner 13,65 Euro fällig sind. Rechner ohne Brenner schlagen mit 12,15 Euro zu Buche. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Den Gesamtbetrag müssen die PC-Hersteller an die ZPÜ abführen.
Als Bestandteil des ausgehandelten Gesamtpakets zahlen die Hersteller beziehungsweise Importeure nachträglich Abgaben für PCs, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 sind das zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro, und für 2004 bis 2007 6,30 Euro.
Im Gegenzug werden die Rechtsstreitigkeiten für erledigt erklärt, in denen die Verwertungsgesellschaften von den Herstellern für jeden in diesen Jahren verkauften PC mehr als 18 Euro verlangten. Die VG Wort hatte beispielsweise für jeden PC eine Pauschale von 30 Euro gefordert, die ZPÜ 18,42 Euro.
Die Verwertungsgesellschaften geben die Gelder an Autoren, Künstler und Produzenten weiter. Die Abgabe soll eine Kompensation für Privatkopien von Filmen, Artikeln oder Musikaufnahmen sein, die PC-User mithilfe von PCs erstellen. Die PC-Hersteller beziehungsweise Importeure werden die Kosten an die Käufer von Rechnern weitergeben.
»Für die Mitglieder des BCH stellt die Vereinbarung einen Kompromiss dar«, so ein Sprecher der PC-Industrie. Er sei hinnehmbar, weil die Branche nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalte.
Für die Verbraucher in Deutschland wird der Vergleich mit dem Urheberrechtsverbänden dagegen weitere Belastungen bringen, sprich die Geräte werden teurer. Der Verband mahnte erneut eine »grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts« an, und damit verbunden dessen »Anpassung an das digitale Zeitalter«.
Nicht nur für PCs ist eine Urheberrechtspauschale fällig. Auch auf Drucker, Kopierer, Scanner und Multifunktionsgeräte wird eine solche Abgabe erhoben.
Nach Daten des Hightech-Verbandes Bitkom betrug sie 2008 und 2009 beispielweise bei einem Tintenstrahl-Multifunktionsgerät 15 Euro, bei einem Laser-All-in-One-System mit einem Durchsatz von 40 Seiten pro Minute 87,50 Euro.
Auch für Laserdrucker (12,50 Euro) und ein Tintenstrahlgerät (5 Euro) ist der Obolus fällig. Die Hersteller hatten gegen diese Abgabe Front gemacht, weil sie speziell Geräte im unteren Preissegment stark verteure.