»Es ist fast unmöglich, im Internet rechtssicher zu verkaufen« (Fortsetzung)
- »Es ist fast unmöglich, im Internet rechtssicher zu verkaufen«
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CRN: Ein weiterer Ebay-Konkurrent, die Plattform Tradoria, ist mit dem Anspruch angetreten, »abmahnsicher« zu sein. Was halten Sie von einer solchen Etikettierung?
Keller: Überhaupt nichts. Es ist schlichtweg eine nicht zutreffende, ja irreführende Aussage. So habe ich kürzlich bei Tradoria ein wenig rumgestöbert und mir die Präsenzen vieler Tradoria- Händler angeschaut. Um es kurz zu machen: Es gibt keinen Grund, warum Tradoria-Händler keine Angst vor Abmahnungen haben sollten.
CRN: Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wie beurteilen Sie die Neuregelung?
Keller: Das UWG hat sich zunehmend zu einem regelrechten Verbraucherschutzgesetz entwickelt – der Schutz der Verbraucher gerät immer mehr in den Fokus des Gesetzes. Zudem haben die Änderungen des UWG teilweise erhebliche Auswirkungen auf den Online- Handel: So hat etwa die Erweiterung des Anwendungsbereichs des UWG auf Handlungen des Unternehmers nach Vertragsschluss zur Folge, dass die Verwendung rechtswidriger AGB auch dann wettbewerbsrechtlich verfolgt werden kann, wenn diese nicht bereits vorvertraglich im Wettbewerb um den Kunden, sondern erst nach Vertragsschluss wirken. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verhalten im Hinblick auf die vom Unternehmer im Online-Handel vorzuhaltenden Informationen drastisch verschärft. So sollte es sich jeder Online-Händler zur Pflicht machen, die in dem Gesetz enthaltene so genannte »Schwarze Liste« der Tatbestände genauestens zu studieren und entsprechende Handlungsweisen zu unterlassen.
CRN: Welche Punkte beurteilen Sie dabei als besonders kritisch?
Keller: Der deutsche Gesetzgeber muss aufpassen, dass es zu keiner Überreglementierung im Wettbewerb kommt und der Wettbewerb damit an Dynamik verliert. Schon jetzt ist es einem Online-Händler so gut wie nicht mehr möglich, ohne anwaltliche Unterstützung rechtssicher Waren im Internet zu verkaufen.
CRN: Ebenfalls Anfang 2009 ist die Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Wie hat sich das neue Gesetz bisher in der Praxis bewährt?
Keller: Nach anfänglichem Murren, gerade seitens der kleineren Händler, hat sich der Sturm mittlerweile gelegt. Händler, die wir betreuen, haben sich einem Entsorgungsdienstleister angeschlossen und insofern ihre Pflicht erfüllt. Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Verpackungsordnung sind uns bisher nicht bekannt.
CRN: Sie sind mit einem Vortrag beim CRN Etail Summit 2009 vertreten. Was dürfen die Besucher der Veranstaltung erwarten?
Keller: Einen spannenden Vortrag rund ums Thema E-Commerce! Auch bietet die IT-Recht- Kanzlei Online-Händlern beim Etail Summit einen Abmahnungs- Check an – kostenlos, schnell und natürlich unverbindlich.
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