Streit um Vorratsdatenspeicherung

EU-Kommission macht Druck bei Datenspeicherung

19. Januar 2011, 12:24 Uhr |

Die EU-Kommission setzt Deutschland in Sachen Vorratsdatenspeicherung unter Druck. Sollte der Bundestag nicht rasch ein neues Gesetz beschließen, droht ein Vertragsverletzungsverfahren, so die Botschaft aus Brüssel. Derweil wird in Berlin weiter gestritten.

Die EU-Kommission sieht bei der Neuregelung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland noch weiteren Diskussionsbedarf und mahnt zu mehr Tempo. Wenn die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren vermeiden wolle, »muss jetzt rasch ein kompletter Gesetzentwurf vorgelegt werden, der eingehend an den Vorgaben des EU-Rechts zu messen sein wird«, teilte Justizkommissarin Viviane Reding am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa mit. Allerdings ist im Berliner Koalitionsstreit weiter kein rascher Kompromiss in Sicht.
Die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegten Eckpunkte seien ein »erster Schritt in die richtige Richtung«, erklärte Reding. Ein reines Verfahren des schnellen Einfrierens von Telefon- und Internetverbindungsdaten (»Quick-freeze«) reiche zur Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie aber »natürlich nicht aus».
»Entscheidend für das Endergebnis ist, dass das richtige Gleichgewicht zwischen der Sicherheit unserer Bürger vor Terror und der Achtung ihrer Privatsphäre gefunden wird«, erklärte die EU-Kommissarin. Sie könne sich durchaus vorstellen, dass eine Lösung auf dem »Quick-freeze-Ansatz« aufbauen könne. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass Deutschland nach langem Warten nun endlich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beginne. Zuvor hatte bereits ein Kommissionssprecher Bedenken gegen die nun diskutierte Methode deutlich gemacht. Es sei grundsätzlich fraglich, wie wirksam das Verfahren bei der Strafverfolgung sei, sagte er in Brüssel.
Leutheusser-Schnarrenberger will keine anlasslose, massenweise Speicherung von Daten. Polizei und Staatsanwaltschaft soll es nur in Ausnahmefällen ermöglicht werden, das routinemäßige Löschen von Daten bei Telekommunikationsfirmen zu verhindern. Das »Einfrieren« von Daten solle nur bei hinreichendem Anlass möglich sein. Gemeint sind Hinweise auf eine Straftat, zu deren Aufklärung die Daten dann später per Richterbeschluss »aufgetaut« und genutzt werden könnten.


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