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Fallstricke beim Verbot privater Emails am Arbeitsplatz

Ein Verbot von privatem E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit und auch rechtlich einwandfrei. Kitzliger sind jedoch die Fragen, wie ein solches Verbot überhaupt durchgesetzt werden darf und welche juristischen Fallstricke auch eine Erlaubnis birgt.

Autor: Lars Bube • 30.1.2009 • ca. 0:45 Min

Ein Verbot privater Mails darf nur in Stichproben kontrolliert werden
Inhalt
  1. Fallstricke beim Verbot privater Emails am Arbeitsplatz
  2. Unternehmen auf dünnem Eis

Knapp jedes zweite deutsche Unternehmen verbietet seinen Beschäftigten, private E-Mails am Arbeitsplatz zu bearbeiten. Mehr als die Hälfte dieser Firmen kontrolliert im Geschäftsbetrieb auch, ob das Verbot eingehalten wird. In 42 Prozent der Betriebe steht es der Belegschaft hingegen frei, ob sie das Internet zur privaten Kommunikation nutzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie »IT-Security 2008« der Fachzeitschrift InformationWeek, die zusammen mit Steria Mummert Consulting ausgewertet wurde. Entgegen eines Verbotes dennoch private E-Mails aus dem Büro zu schreiben, kann jedoch erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - so droht bei exzessivem Gebrauch sogar die Kündigung.

Auch wenn es für viele Beschäftigte selbstverständlich scheint, am Arbeitsplatz »noch schnell« per E-Mail eine Verabredung nach Feierabend zu bestätigen, oder das Wochenende zu planen - ohne eine ausdrückliche Freigabe der privaten Internetnutzung begeben sich Arbeitnehmer mit solchen Aktionen auf dünnes Eis. Für klare Verhältnisse kann beispielsweise eine Betriebsvereinbarung sorgen. Fehlt eine solche betriebliche Regelung aber, so ist dies nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes mit einem Verbot des privaten E-Mail- und Internetverkehrs gleichzusetzen. Dieses gibt dem Arbeitgeber zwar einige Rechte, setzt aber auch relativ klare Rahmenbedingungen.