»Das Problem ist, dass es derzeit an einem klaren Bild der Situation fehlt«, bemängelt Devil- Manager da Silva. »Es sind viele Interpretationen im Umlauf, die letztendlich den Markt verunsichern.« Dass ein Pauschalbetrag zu entrichten sein wird, scheint unumgänglich. Nur die Höhe ist noch immer nicht klar. Zudem geht die Industrie dagegen auf die Barrikade, die Abgabe rückwirkend zum 1. Januar 2008 zu bezahlen. Wobei sich viele Händler und Hersteller nicht darüber im Klaren sind, dass diese Abgaben womöglich rückwirkend zu leisten sind. Allen, die hierfür keine Rücklagen bilden, kann dies zum Verhängnis werden.
Wichtig für den Handel: »Wird beispielsweise ein Importeur insolvent, so kann sich die ZPÜ an die Händler des Importeurs wenden, da es für alle Marktteilnehmer (mit Ausnahme der Endkunden) eine gesamtschuldnerische Haftung gibt«, erklärt Michael Thedens, Vertriebsleiter bei Transcend. »Daher sollten sich Händler zu ihrer eigenen Sicherheit vergewissern, dass sie bei Quellen kaufen, die derartige Rücklagen bilden bzw. die auch ein deutsches Büro haben und von diesem die Rechnungserstellung durchführen.« Darüber hinaus bergen Unternehmen, die nicht in Deutschland ansässig sind, für den Händler noch ein besonderes Risiko, denn wer bei solchen kauft und die Ware selbst importiert, muss zudem auch selbst für die Abgabeforderungen aufkommen.
»Zu den geplanten Abgaben auf Festplatten gibt es noch keine realistische Einschätzung«, konstatiert Actebis-Peacock-Manager Hollerbaum. »Fakt ist, dass diese Abgaben in Deutschland eine sehr starke innereuropäische Wettbewerbsverzerrung mit sich bringen werden, zum Nachteil für den Standort Deutschland. Das ist sicher.«