Forschungszulage 2021: Frist endet am 31. Dezember
Unternehmen in Deutschland können sich noch bis Jahresende 2025 Forschungszulagen für das Jahr 2021 sichern. Die rückwirkende Förderung soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Vorteile bieten, wird jedoch bislang kaum genutzt. Grund dafür seien laut Experten vor allem mangelnde Bekanntheit und bürokratische Hürden.

Unternehmen haben laut Hentschel Fördermittelberatung GmbH nur noch bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, rückwirkend die steuerliche Forschungszulage für das Jahr 2021 zu beantragen. Die Maßnahme ermögliche eine nachträgliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben (FuE) über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren – vorausgesetzt, der Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wurde fristgerecht gestellt.
Förderberechtigt: Unternehmen aller Branchen und Größen
Nach Angaben der Fördermittelberatung sei die Nutzung der Forschungszulage bisher gering, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Gründe dafür seien fehlende Kenntnisse über Fristen, Prozesse und Voraussetzungen sowie ein hoher administrativer Aufwand im Antragsverfahren. Dabei stehe die Förderung grundsätzlich allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland offen – unabhängig von Größe oder Branche.

Förderhöhe seit 2024 deutlich gestiegen
Die Forschungszulage deckt sowohl eigenbetriebliche FuE-Aktivitäten als auch Auftragsforschung ab. Seit 2024 gelten erhöhte Sätze:
- 25 Prozent Förderung auf förderfähige Kosten für interne FuE,
- 35 Prozent für KMU.
- Bei Auftragsforschung werden 70 Prozent der Ausgaben als förderfähig anerkannt. Daraus ergibt sich eine effektive Förderung von 17,5 Prozent – beziehungsweise 24,5 Prozent für KMU.
Eigenleistungen und Abschreibungen berücksichtigt
Auch Eigenleistungen von Einzel- oder Mitunternehmern sind förderfähig, wenn diese selbst in FuE tätig sind. Hierfür können bis zu 40 Stunden pro Woche angesetzt werden, mit einem pauschalen Stundensatz von 40 Euro. Für Projekte, die nach dem 27. März 2024 gestartet wurden, gilt ein erhöhter Satz von 70 Euro pro Stunde.
Zusätzlich sei es seitdem möglich, Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter in die förderfähigen FuE-Kosten einzubeziehen, sofern diese im Projekt eingesetzt werden.
Ausblick auf 2026 und Handlungsempfehlung
Ab dem Jahr 2026 soll die Forschungszulage nochmals erweitert werden. Unternehmen mit FuE-Ausgaben im Jahr 2021 sollten jedoch die laufende Frist nicht versäumen. Laut Hentschel Fördermittelberatung sei es ratsam, zeitnah Informationen einzuholen und gegebenenfalls externe Beratung hinzuzuziehen, um von der rückwirkenden Förderung zu profitieren.