Die schönste Zeit im Jahr? Nicht immer hält der Urlaub das, was die Kataloge der Reiseanbieter versprochen haben. In einigen Fällen lohnt es sich durchaus, die Mängel anzuzeigen, denn nicht selten gibt es deutliche Reisepreisminderungen.
So steht dem Reisenden zum Beispiel bei Flugverspätung, die den Urlaub zwei oder drei Tage verkürzen, der komplette Tagespreis für jeden verlorenen Urlaubstag zu. Wird ein Flug jedoch um einige Stunden vorverlegt gibt es dem ADAC zufolge keine Entschädigung. Auch schlechtes Essen im Flieger ist nicht unbedingt ein Garant für eine Reisekostenrückerstattung. Denn wenn Urlauber im Reiseflieger ein gefrorenes Sandwich serviert bekommen, können sie nicht mit einer Rückerstattung rechen.
Wird weder bei der Buchung eines Fluges, noch auf den Reiseunterlagen deutlich gemacht von welchem Flughafen das Flugzeug startet, können Urlauber hingegen mit einer Minderung des Reisepreises von 30 Prozent rechnen. Im konkreten Fall wurde lediglich der Abflughafen Frankfurt angegeben, nicht aber die detailliierte Bezeichnung die zwischenFrankfurt/Hahn und Frankfurt/Rhein Main unterscheidet.
Ein Urlauber, der in der Hotelanlage von einem Affen gebissen wird, muss das als allgemeines Lebensrisiko hinnehmen. Denn im speziellen Fall gab es nicht nur Hinweisschilder, die Reisenden wurden bei der Ankunft sogar noch extra darauf hingewiesen, die Affen unter keinen Umständen zu füttern. Wenn in das Telefon im Hotel defekt ist, es dort nach Benzin riecht oder die Klimaanlage nicht funktioniert, dann können Reisende laut den Experten mit einer Reisepreisminderung zwischen drei und zehn Prozent rechnen. Ein Urlauber, der trotz gebuchter »All-Inclusive«-Verpflegung den ganzen Aufenthalt über kein Mittagessen bekam, erhielt 20 Prozent des Reisepreises zurück.
Generell müssen Reisende, die mit den Leistungen des Reiseveranstalters nicht zufrieden sind, zunächst an Ort und Stelle Abhilfe verlangen. Die Beschwerde sollte man sich von der Reiseleitung oder direkt vom Vertragspartner bestätigen lassen. Unabhängige Zeugen, die die Mängel bestätigen können, helfen zudem später dabei, vor einem Gericht sein Anliegen beweisen zu können. Die aufgetretenen Mängel sollten nach Möglichkeit auf Fotos oder Videos festgehalten werden. Nach der Rückkehr sollte man keine Zeit verstreichen lassen: Wer seine Ansprüche nicht innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend macht, geht leer aus. Eine Tabelle mit den aktuellen Reisepreisminderungen steht auf der Seite des ADAC bereit.