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Gericht weist Oracle-Antrag gegen Usedsoft zurück

Der IT-Konzern Oracle ist vor Gericht in einem Antragsverfahren gegen den Münchner Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft gescheitert. Der Verkauf von Oracle-Software auf Datenträger verstößt demnach nicht gegen eine frühere einstweilige Verfügung.

Autor:Michael Hase • 11.7.2007 • ca. 0:30 Min

Oracle ist nach Auskunft von Usedsoft mit dem Versuch gescheitert, dem Münchner Software-Händler den Verkauf von gebrauchter Oracle-Software auf Datenträger zu verbieten. Demnach wies das Landgericht München einen Ordnungsmittelantrag des Software-Konzerns zurück. Der hatte argumentiert, der Verkauf von gebrauchter Oracle-Software auf Datenträger sei ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung vom Januar 2006. Auf diese Verfügung hin hatte das Landgericht München geurteilt, online vertriebene Software dürfe nicht weiterverkauft werden. Bei der Zurückweisung des aktuellen Oracle-Antrags stellte das Gericht allerdings fest, dass der »Vertrieb von Software auf Datenträger nicht Gegenstand des Verfahrens war«. Diese Präzisierung ist aus Sicht von Usedsoft von großer Bedeutung, da gängige Standardsoftware von Herstellern wie Microsoft, Adobe oder SAP ausschließlich auf Datenträgern in Verkehr gebracht werde.

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