Wegen einer negativen Bewertung hat ein Händler jetzt seinen unzufriedenen Kunden auf 70.000 Euro Schadenersatz verklagt.
Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, ging es in dem Streit um ein Fliegengitter für 22,51 Euro. Die Bestellung, bei der Amazon als Marktplatz genutzt wurde, funktionierte glatt und auch die Lieferung traf rasch bei dem Kunden ein. Mit der beiliegenden Betriebsanleitung war der Kunde Thomas Allrutz allerdings unzufrieden, weil seiner Ansicht nach auf mit den dort aufgeführten Informationen das Fliegengitter nicht passgenau zugeschnitten werden konnte. Bei einer telefonischen Bitte um Hilfe habe sich der Lieferant unverschämt verhalten und er habe keine Hilfe bekommen, so Allrutz gegenüber der Zeitung. In der Folge bewertete er den Händler negativ bei Amazon. Der allerdings wollte diese schlechte Bewertung nicht hinnehmen und forderte seinen Kunden per Mail auf, die negative Bewertung zu löschen oder zu ändern und drohte damit, andernfalls Anzeige zu erstatten. Darüber beschwerte sich Allrutz dann bei Amazon.
Danach ging der Streit erst richtig los, denn der Kunde erhielt eine Abmahnung und sollte eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Das tat er auch, weigerte sich jedoch, die geforderten Anwaltskosten von 800 Euro zu zahlen. Auch ein Mediationsverfahren blieb erfolglos. Doch das war erst der Anfang, denn wenige Wochen später erhielt der Kunde ein weiteres Schreiben: Der Händler hatte ihn auf Zahlung von rund 70.000 Euro verklagt. Der Grund: Wegen seiner negativen Bewertung und seiner Beschwerde habe Amazon das Verkäuferkonto gesperrt. Ohne diese Sperrung hätte 39.000 Euro erwirtschaften können, so der Händler. Den Schaden wollte er von Allrutz ebenso ersetzt haben wie »weitere Schäden«, die er auf 20.000 Euro einschätzte.
Im Juni soll der Fall nun vor dem Landgericht Augsburg verhandelt werden. Die Erfolgsaussichten des Händlers sind jedoch offenbar gering. So lautet zumindest die Einschätzung des Anwaltes von Alrutz: »Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, hätte das Folgen für das komplette System der Bewertungen im Internet«, sagt der Augsburger Rechtsanwalt Alexander Meyer von der Kanzlei anwaltsbüro47 gegenüber der Augsburger Allgemeinen. Der Jurist weist zudem darauf hin, dass nicht klar ist, ob die Beschwerde seines Mandaten zu der Schließung des Verkäuferkontos geführt hat. Außerdem gehe es hier um freie Meinungsäußerung. Nicht zuletzt hält der Anwalt die Berechnung des angeblichen Schadens für »blanken Unsinn«.