Mit der Frage »Was sind Ihre Gehaltsvorstellungen« wollen Unternehmen checken, ob der Bewerber seinen Marktwert realistisch einschätzen kann. Was raten Personalexperten?
"Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung an: …" Dieser Satz steht am Ende vieler Stellenanzeigen. Und regelmäßig bringt er Bewerber ins Schwitzen, weiß Klaus Scholbeck, Vergütungsexperte bei der Personalberatung Conciliat, Stuttgart.
Denn kaum haben sie den Satz gelesen, beginnt in ihrem Kopf ein Karussell zu kreisen: "Soll ich ein eher hohes Gehalt nennen, um Selbstbewusstsein zu zeigen? Oder katapultiere ich mich damit aus dem Rennen?" Und weil sie auf diese Frage keine befriedigende Antwort finden, gehen Bewerber auf die in der Stellenanzeige formulierte Bitte oft überhaupt nicht ein.
Das ist laut Scholbeck die "falscheste Reaktion". Denn sind die Bewerbungsunterlagen unvollständig, ist das verdächtig, dann beginnt bei den Personalverantwortlichen das Kopfkarussell zu kreisen: "Warum nennt der Bewerber keine Zahl? Kann er seinen Marktwert nicht einschätzen?" Gar: "Wie reagiert er sonst auf Wünsche? Negiert er diese ebenfalls?"
Scholbeck rät im Anschreiben zumindest zu signalisieren: Ich habe Ihren Wunsch registriert. Zum Beispiel mit einer Formulierung wie: "Mein aktuelles Jahresgehalt beträgt 40.000 Euro." Besser sei es aber, sich im Vorfeld zum Beispiel bei Personen, die eine vergleichbare Position haben, darüber zu informieren, was eine angemessene Forderung ist.
Renate Schuh-Eder, Geschäftsführerin der gleichnamigen Personalberatung, rät ebenfalls davon ab, über den Gehaltswunsch zu schweigen. Da unterscheidet sich die Elektronikbranche nicht von anderen Branchen: "Wenn es gefordert ist, dann ist es ein K.O.-Kriterium, nichts rein zu schreiben. Jedes Unternehmen hat sein Gehaltsgefüge: Wenn ein Gehalt generell nicht ins Gefüge passt, dann ist es so. Es wäre also Zeitverschwendung, das erst nach drei Gesprächen festzustellen."