Die Zahl der Abmahnungen ist im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Damit schwindet die Hoffnung, dass die Ende 2008 in Krafte getretene Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer dauerhaften Eindämmung des Abmahnwesens führen könnte. Stark im Visier stehen weiterhin Ebay-Händler.
1.139 Abmahnungen wurden dem Verein Abmahnwelle e.V. im vergangenen Jahr gemeldet – ein Anstieg von elf Prozent im Vergleich zu 2009. Vom 2008 erzielten Höchststand von 1.864 Abmahnungen ist man damit zwar noch weit entfernt, doch herrscht bei dem Anti-Abmahn-Verein Ernüchterung: »Mit der Eindämmung des Abmahnunwesens hat es – wie in der Vergangenheit – vermutlich wieder nicht gereicht hat.« Das noch Ende 2008 in Kraft getretene neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) habe zwar zu einem kleinen Rückgang bei den Abmahnzahlen geführt, doch sei dies kurzfristig in der Vergangenheit auch nach jeder UWG Novelle der Fall gewesen. »Schon nach ein bis zwei Jahren lagen die Abmahnzahlen höher als vorher und es sieht auch jetzt wieder danach aus«, befürchtet Abmahnwelle e.V.
Veränderungen gibt es jedoch bei der Struktur der von dem Verein registrierten Abmahnungen. So spielten Abmahnvereine heute nahezu keine Rolle mehr. Dagegen seien die klassischen Abmahner nun »Mitbewerber«, teilweise mit erst zur Abmahnung erfolgten Gewerbeanmeldungen und praktisch immer in Verbindung mit Anwälten. So gebe es Kleinstgewerbetreibende mit Jahresumsätzen im Bereich von unter 10.000 Euro aber hunderten von Abmahnungen. Zwar sei die absolute Menge der Abmahnungen bei Ebay rückläufig, doch stelle die E-Commerce Plattform weiterhin eines der liebsten Betätigungsfelder der selbsternannten »Wettbewerbshütern« dar. »Hier finden sich – bedingt durch die Komplexität der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung –noch genügend Gelegenheiten um das UWG auszunutzen und den einen oder anderen Euro, statt mit Geschäften mit Abmahnungen zu machen«, berichtete der Anti-Abmahn-Verein.