Krieg zwischen B.Com und Arxes-Tochter Becom
Die Anwälte der Arxes NCC AG bekriegen den Distributor B.Com, der seit Jahren seine PC-Marke »Becom« vertreibt. B.Com-Partner, die in ihrem Onlineshop Computer der Marke »Becom« anbieten, erhalten von den Arxes-Anwälten eine Abmahnung.
Neue Besen kehren gut – offenbar um diesem Spruch gerecht zu werden, mahnt das neuerdings für die Arxes NCC AG tätige Anwaltsbüro Kühn, Jäger und Naber aus Köln bundesweit IT-Händler ab, die in ihrem Onlineshop Computer der Marke »Becom« anbieten. Hintergrund: Unter dem Dach von Arxes operiert das im westfälischen Schwerte ansässige Systemhaus becom Informationssysteme GmbH. Die geschäftstüchtigen Arxes-Anwälte bekriegen nun den Distributor B.Com AG, der seit Jahren seine PC-Marke »Becom« vertreibt.
Horst P. Beck, Vorstand des Kölner Distributionsunternehmens B.Com, ist über die Vorgehensweise der Kölner Arxes-Anwälte verärgert: »Wir halten das Vorgehen der Arxes und der Kölner Anwälte Kühn, Jäger und Naber vor dem Hintergrund der Kooperationsvereinbarung für rechtsmissbräuchlich«. Bereits in den Jahren 2004 und 2006 habe man mit dem Schwerter Systemhaus Becom eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die den Gebrauch des Namens Becom wechselseitig abgrenze. Diese Vereinbarung habe bislang für »Klarheit und Ruhe« gesorgt.
Die neuen Arxes-Anwälte wittern nach Einschätzung von Beck nun offenbar ein lukratives Abmahn-Geschäft: IT-Reseller, die auf ihrer Webseite Computer der B.Com-Hausmarke »Becom« anbieten, überziehen sie derzeit mit Abmahnungen. Mindestens ein Händler habe aus diesem Grund bereits die Online-Vermarktung der PC eingestellt.
Gegen den aggressiven Kurs der Kölner Arxes-Anwälte setzt sich der Distributor B.Com deshalb jetzt zur Wehr: »Mit unseren betroffenen Kunden sind unsere Anwälte beauftragt, in diesem Fall alle Rechtsmittel auszuschöpfen« , betont Host P. Beck. Die von B.Com beauftragte Anwaltskanzlei Mertens und Kollegin vertritt zu diesem Zweck nicht nur die B.Com Computer AG, sondern auch alle betroffenen Fachhändler. B.Com-Chef Beck gegenüber CRN: »Wir übernehmen hierfür die anfallenden Kosten«. In einem Rundschreiben hat B.Com alle möglicherweise betroffenen Händler gebeten, sich im Falle einer Abmahnung mit dem Distributor in Verbindung zu setzen.
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