Bieten Unternehmen wie Kliniken, Hotels, Flughafen-Lounges oder Café-Betreiber ein öffentliches Internet an, werden sie zum Telekommunikationsdienstleister. In einem Dokument geht Lancom Systems auf deren Ansprüche und Aufgaben ein.
Unter dem Titel »Rechte und Pflichten eines Public Spot Betreibers« schreibt Lancom Systems, dass solche zu einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind. Das Whitepaper stellt die relevanten nationalen und EU-Vorschriften sowie die maßgeblichen Behörden vor. Es lässt sich kostenlos von der Website des Herstellers unter der Rubrik »Technical Papers« herunterladen. Darüber hinaus gibt das Dokument Hinweise zum rechtssicheren Betrieb der »Public Spot Option« von Lancom. Dies ist eine flexible Hotspot-Lösung für Unternehmen.
Kleinere Hotels, Unternehmen und Kliniken haben die Möglichkeit, den öffentlichen Internetzugang autark zu betreiben. Eine Anbindung an externe Billingsysteme oder Kreditkartenanbieter entfällt. Die Zugangsdaten (Voucher) lassen sich mit nur zwei Maus-Klicks erzeugen und über einen PC-Standard-Drucker ausgeben.
Größere Hotels, Messegesellschaften und Flughafenbetreiber entscheiden sich in der Regel dafür, die Lösung an externe Abrechnungsprogramme anzubinden. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, die Prepaid-, Flat- oder Billingmodelle anzubieten.
Unabhängig vom Betriebsmodus erfasst die Public-Spot-Option die Zugangsdaten pro User und Sitzung per Syslog. Dies erlaubt, so der Hersteller, den rechtskonformen Betrieb des öffentlichen Zugangs.
Die Option ist eine Erweiterung für alle Access-Points (APs), WLAN-Router und den WLAN-Controller »WLC-4025« von Lancom. In den kleinen Bruder »WLC-4006« für sechs beziehungsweise zwölf APs ist sie bereits integriert.