Expertenmeinung und Recht und Gesetz
Rückgängigmachung einer bereits gezahlten Entschädigung
Inhalt
- Leser fragen - Anwälte antworten
- Wie wird zwischen Händler und Distributor entschieden?
- Rückgängigmachung einer bereits gezahlten Entschädigung
Mit Interesse habe ich Ihren Artikel zur Nutzungsentschädigung in der letzten Ausgabe gelesen. Meine Frage an Sie: Da ich im Januar bereits eine solche Entschädigung unter Vorbehalt selbst gezahlt habe, möchte ich wissen, ob ich diese nun unter Berufung auf das EuGH-Urteil wieder zurückverlangen kann?
Andreas Wessel, Enger
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Sofern ein konkreter Hinweis »… unter Vorbehalt der Rückforderung …« gemacht worden ist, kann jetzt eine Rückforderung der Nutzungsentschädigung auf § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB gestützt und mit Erfolg durchgesetzt werden.