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Expertenmeinung und Recht und Gesetz

Rückgängigmachung einer bereits gezahlten Entschädigung

Autor:Redaktion connect-professional • 7.8.2008 • ca. 0:20 Min

Inhalt
  1. Leser fragen - Anwälte antworten
  2. Wie wird zwischen Händler und Distributor entschieden?
  3. Rückgängigmachung einer bereits gezahlten Entschädigung

Mit Interesse habe ich Ihren Artikel zur Nutzungsentschädigung in der letzten Ausgabe gelesen. Meine Frage an Sie: Da ich im Januar bereits eine solche Entschädigung unter Vorbehalt selbst gezahlt habe, möchte ich wissen, ob ich diese nun unter Berufung auf das EuGH-Urteil wieder zurückverlangen kann?

Andreas Wessel, Enger

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Sofern ein konkreter Hinweis »… unter Vorbehalt der Rückforderung …« gemacht worden ist, kann jetzt eine Rückforderung der Nutzungsentschädigung auf § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB gestützt und mit Erfolg durchgesetzt werden.

Alle Antworten: Dr. Walter Felling, Rechtsanwalt aus Soest