Expertenmeinung und Recht und Gesetz
Wie wird zwischen Händler und Distributor entschieden?
Inhalt
- Leser fragen - Anwälte antworten
- Wie wird zwischen Händler und Distributor entschieden?
- Rückgängigmachung einer bereits gezahlten Entschädigung
Hierzu stellt sich für mich die Frage, welche Regelung bei einem Geschäft zwischen Händler und Großhändler / Distributor gilt.
Joachim Stephan, Stuttgart
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Es kommt darauf an: Wird der Mangel durch den Händler festgestellt, ohne die Sache in Benutzung genommen zu haben, darf der Lieferant (Großhändler, Distributor) keine Nutzungsentschädigung verlangen. Hat der Händler die Ware bereits an den Verbraucher ausgeliefert, darf der Händler bei Neulieferung keine Nutzungsentschädigung verlangen. Der Händler kann die Aufwendungen wegen der Neulieferung gem. § 478 BGB vom Großhändler / Distributor verlangen.