Betrugsversuch?

Massenhaft Fake-Abmahnungen unterwegs

27. März 2012, 10:00 Uhr | Elke von Rekowski

Vor Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung warnt jetzt Eleven Research. Das Sicherheitsunternehmen geht davon aus, dass es sich hierbei mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch handelt.

Die E-Mails stammen von einer angeblichen Münchner Rechtanwaltskanzlei namens Kroner & Kollegen und tragen die Betreffzeile »Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing«. Die Kanzlei vor eine etliche namhafte Studios zu vertreten, darunter Sony BMG, Universal Music und Warner Music Group. In der Mail wird behauptet, der Empfänger habe urheberrechtsgeschütztes Audio- und Video-Material über die kürzlich geschlossene Filehosting-Plattform Megaupload heruntergeladen. Dafür solle der Nutzer im Rahmen eines Vergleichs 146,95 Euro zahlen. Tue er das nicht in einer angegebenen Frist, würden 891,31 Euro fällig, der Gegenstandswert betrüge gar 10.000 Euro.

Das beigefügte Dokument im PDF-Format wirkt dem Sicherheitsunternehmen zufolge auf den ersten Blick seriös und trägt den Briefkopf der vermeintlichen Kanzlei. Dennoch spricht einiges dafür, dass es sich hierbei um einen Betrugsversuch handelt. So weist das Schreiben laut den Experten inhaltliche und formale Fehler auf: Megaupload wird zum Beispiel fälschlich als Filesharing-Plattform und Peer-to-Peer-Netzwerk bezeichnet. Ebenso werden die heruntergeladenen Inhalte nicht benannt und auch auf eine Unterlassungserklärung wird verzichtet. Auch die Drohung, eine Nichtzahlung an die Schufa zu melden, ist nicht zulässig, erklärt das Team von Eleven Research. Darüber hinaus fehlen Pflichtangaben anwaltlicher Schreiben wie Signatur und Angaben zur zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Auch die »Kanzlei« selbst erscheint dubios: Das Schreiben enthält keine Festnetz- oder Faxnummern, lediglich eine Mobilfunknummer ist angegeben. Die Bankverbindung für die Zahlung der Vergleichssumme weist auf ein slowakisches Kreditinstitut, die Internet-Domain ist in Österreich registriert, zuletzt wurde der Denic-Eintrag vor wenigen Tagen aktualisiert. Die Website selbst ist zwar professionell gestaltet, weist jedoch Lücken auf. So führen zum Beispiel einige Menüpunkte auf leere Seiten. Außerdem gibt es im Mitgliederverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München keinen Hinweis auf die Kanzlei. Verdächtig ist schließlich auch die enorme Diskrepanz zwischen dem Gegenstandswert und der geforderten Summe.

Eleven rät Empfängern dringend dazu im Zweifel einen Anwalt oder die nächste Verbraucherzentrale zu kontaktieren. Im Falle einer erneuten Zahlungsaufforderung sollte in jedem Fall ein Anwalt zu Rate gezogen werden.


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