Media Markt/Saturn droht Kartellverfahren

3. Juli 2006, 5:46 Uhr |
Mit unlauteren Mitteln soll Intel seine beherrschende Marktstellung verteidigt haben

Media Markt/Saturn droht Kartellverfahren: Illegale Absprachen zwischen dem weltgrößten Chipproduzenten Intel und der marktbeherrschenden deutschen Elektrohandelsgruppe Media Markt/Saturn waren schon seit längerem vermutet worden. Medienberichten zufolge liegt nun dem deutschen Bundeskartellamt ein Schriftstück vor, das die wettbewerbsschädlichen Machenschaften bestätigt.

In dem der Financial Times Deutschland vorliegenden Schreiben an einen Lieferanten lehnt die Media-Saturn-Holding die Abnahme von Rechnern mit AMD-Prozessoren ab. Zur Begründung heißt es, man kaufe auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung mit Intel grundsätzlich keine AMD-Produkte. Im Gegenzug sollen von Intel Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe an Media-Saturn geflossen sein, so ein Brancheninsider in einem dem Kartellamt vorliegenden Brief.

Der Marktanteil des Chipherstellers Intel bei PC-Prozessoren beläuft sich nach Angaben des Marktforschers Mercury Research auf eine Größenordnung von rund 80 Prozent. Während die Prozessoren des Konkurrenten AMD trotz günstigerer Preise qualitativ schon längst mit Intel-Produkten mithalten können, sieht sich AMD vor allem durch das aggressive Marktgebahren von Intel behindert. Mögliche illegale Absprachen zwischen Intel und großen Handelsketten beschäftigen auch seit einiger Zeit die Kartellbehörden, in Japan wurde das Unternehmen bereits überführt und auch in Europa läuft seit August 2005 ein Verfahren der EU-Kommission gegen den Konzern. In Deutschland bot die Nibelungentreue von Media-Saturn zu Intel schon seit längerem Anlass zu Vermutungen. So verkauften die zum Metro-Konzern gehörenden Elektromärkte sogar von Herstellern wie Fujitsu Siemens, die bei Rechnern Intel- und AMD-Chipsets einbauen, nur Modelle mit Intel-Prozessoren.

Ließen sich nun im Rahmen eines Kartellverfahrens die Zahlungen von Intel an Media-Saturn bestätigen, könnte dies für beide Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Denn gemäß Artikel 82 des EG-Vertrags sind Exklusivverträge mit marktbeherrschenden Unternehmen verboten. Im Falle einer Verurteilung müssten Intel und Media-Saturn mit Bußgeldern in bis zu dreistelliger Millionenhöhe rechnen.


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