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Neue Gesetze, Verordnungen und Regelungen

Neue Regelungen rund um High-Tech im Jahr 2010 (Fortsetzung)

Autor:Bernd Reder • 30.12.2009 • ca. 1:45 Min

Inhalt
  1. Neue Regelungen rund um High-Tech im Jahr 2010
  2. Neue Regelungen rund um High-Tech im Jahr 2010 (Fortsetzung)
Der elektronische Personalausweis löst ab November 2010 das altbekannte Dokument ab.
Der elektronische Personalausweis löst ab November 2010 das altbekannte Dokument ab.

Einbaupflicht für intelligente Stromzähler: Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes führt zu einer Modernisierung bei der Strommessung. Ab Januar 2010 müssen in Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen intelligente Stromzähler installiert (Smart Meter) werden.

Die elektronischen Stromzähler können von den Energieversorgern tagesaktuell ausgelesen werden. Damit lässt sich der Verbrauch monatlich ermitteln und abrechnen. Intelligente Stromzähler bringen dem Nutzer mehr Transparenz bezüglich seines Stromverbrauchs. Die Energieversorger erwarten mittelfristig eine bessere Auslastung ihrer Kraftwerkskapazitäten und der Stromnetze.

Geringerer Stromverbrauch im Standby-Betrieb:

Die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie der EU werden verschärft. Ab 7. Januar 2010 darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus) generell zwei Watt nicht mehr überschreiten.

Sind die Geräte komplett ausgeschaltet, ziehen aber dennoch Strom aus der Steckdose, muss dieser Wert unter einem Watt liegen. Die Werte werden 2013 nochmals auf ein und 0,5 Watt abgesenkt.

E-Government: ELENA kommt:

Am 1. Januar 2010 startet das elektronische Verfahren zur Meldung von Arbeitnehmerdaten ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis). Das ELENA-Verfahren verpflichtet die Arbeitgeber, bestimmte Daten ihrer Beschäftigten wie Gehalt sowie Arbeits- und Krankheitszeiten monatlich auf elektronischem Weg an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung (ZSS) zu melden.

Ziel ist es, den Meldeaufwand der Arbeitgeber zu reduzieren und die Beantragung sozialrechtlicher Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Wohngeld zu vereinfachen. Die Daten werden bei der ZSS in verschlüsselter Form gespeichert und dürfen von Behörden nur mit Einwilligung des Bürgers abgerufen werden. Die bundesweite Anwendung des Verfahrens beginnt im Jahr 2012.

Elektronischer Personalausweis startet:

Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Neben einem digitalen Foto können auf freiwilliger Basis zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Der elektronische Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgerüstet. Damit können im Internet Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden.

Zudem können die Ausweisinhaber eine elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden, die im E-Government oder beim Abschluss von Verträgen eingesetzt wird.

Steuerentlastungen für den Mittelstand:

Zum 1. Januar ändern sich mit Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes unter anderem die Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter. Für kleine und mittelständische Firmen ist das vor allem beim Kauf von Geräten für die Bürokommunikation von Bedeutung.

Berücksichtigt werden Geräte bis zu einem Netto-Anschaffungspreis von 410 Euro. Zahlt ein Unternehmer also zum Beispiel für ein Notebook oder ein Smartphone nicht mehr als 410 Euro netto, kann der Kaufpreis bereits im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden und dadurch die Steuerlast entsprechend sinken.