Neues IT-Vergaberecht bremst Unternehmen - und Behörden
Als das Bundesinnenministerium vor kurzem neue Vertragsbestimmungen für die Beschaffung von IT-Systemen veröffentlichte, sparten Branchenvertreter nicht mit Kritik. Eine Studie zeigt nun, dass beide Seiten mit dem neuen Vergaberecht hadern.

Die Veröffentlichung der Ergänzenden Vertragsbestimmungen für die Beschaffung von IT-Systemen (EVB-IT Systemvertrag) sorgte Anfang September für Streit zwischen dem zuständigen Bundesministerium des Inneren (BMI) und dem Branchenverband Bitkom (CRN berichtete ). Dabei war die Neufassung des EVB-IT Systemvertrags nur der bisher letzte Schritt bei der bereits im vergangenen Jahr begonnenen Revision des IT-Vergaberechts. Während der Bitkom klar von mittelstandschädigenden Vorschriften sprach, sah man beim BMI vielmehr die in dem Branchenverband führenden Großkonzerne um die Wahrung ihrer Pfründe bemüht.
Eine Studie des IT-Beratungsunternehmens Infora sorgt in dem Disput nun für Versachlichung. Demnach sind ganze 41 Prozent der als Lieferant für die Öffentliche Hand tätigen IT-Unternehmen unzufrieden mit dem neuen Vergaberecht. Bemängelt werden dabei vor allem der gestiegenen Aufwand bei den Angebotsprozessen (61 Prozent) und die Verständlichkeit des novellierten Gesetzes (58 Prozent). Aber auch die Zusammenarbeit mit den Behörden hat sich nach den bisherigen Erfahrungen von 47 Prozent erschwert. Mit ihrer Kritik am neuen Vergaberecht sind die Unternehmen allerdings nicht alleine: Lediglich 14 Prozent der Beschaffungsverantwortlichen in den Behörden sind der Studie zufolge mit der Neuregelung zufrieden. Für weitere 65 Prozent gilt dies jedoch nur eingeschränkt; dagegen äußert sich jeder Fünfte der befragten Verwaltungsmitarbeiter negativ. 59 Prozent der Studienteilnehmer monieren dabei vor allem einen größeren bürokratischen Aufwand bei der IT-Beschaffung, während 42 Prozent zusätzlich rechtliche Unsicherheiten beklagen.
»Tatsächlich verbergen sich in den veränderten gesetzlichen Regelungen mit ihrer Vielzahl an Verordnungen eine Reihe Fallstricke«, bestätigt auch Infora-Berater Per Wiegand: »Trotz der deutlichen Verbesserungen erzeugt das novellierte Vergaberecht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, weil es schwieriger und komplexer geworden ist«, berichtet der Unternehmensberater aus seiner Praxis.
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