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Zweierlei Recht für Kunden und Konzerne?

Autor:Redaktion connect-professional • 31.7.2009 • ca. 0:30 Min

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  1. Otto verkauft MacBooks für 49,95 Euro
  2. Zweierlei Recht für Kunden und Konzerne?

Otto beruft sich zudem darauf, dass bei Preisen von 29,99 Euro und 49,95 Euro für Notebooks im Wert von über 1.000 Euro jeder Käufer hätte erkennen müssen, dass es sich hier um eine Fehlauszeichnung handelte. Der Kaufvertrag sei auch deshalb nicht gültig gewesen.

Einen ähnlichen Fall, der jedoch einen ganz anderen Verlauf nahm, schilderte kürzlich eine Leserbrief-Schreiberin in der Süddeutschen Zeitung. Durch ein Versehen wurden hier für einen Rasierapparat statt den regulären 54,95 Euro ganze 5.495 Euro an den Versandkonzern Neckermann überwiesen. Auf eine Rückerstattung wartet die SZ-Leserin bis heute. Da scheint die Frage durchaus berechtigt, ob im Irrtumsfall für Kunden und Handelskonzerne zweierlei Sorten Recht gelten.