Piratenpartei wird zur Bundestagswahl zugelassen
Der Bundeswahlausschuss hat die deutschen «Piraten« als Partei anerkannt und zur Bundestagswahl zugelassen. Um tatsächlich in allen Bundesländern kandidieren zu können, benötigt die Partei aber noch Unterschriften von Unterstützern.
Der Bundeswahlausschuss hat die Piratenpartei zur Bundestagswahl am 27. September 2009 zugelassen. Das Gremium hatte zuvor in einer Sitzung über die Anerkennung von Parteien zur Wahl des 17. Bundestags geurteilt. Aaron Koenig, Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei, verwies in der öffentlichen Anhörung auf die Notwendigkeit der Stärkung von Bürgerrechten in der Informationsgesellschaft heraus und informierte darüber, dass die Partei inzwischen über 4300 Mitglieder hat und in jedem Bundesland mit einem Landesverband vertreten ist.
Trotz der Anerkennung der Partei steht noch nicht fest, in wie vielen Ländern sie an der Wahl teilnehmen wird, da die Piraten in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen noch immer die benötigten Unterstützerunterschriften für die Wahlzulassung sammeln. Der spätest mögliche Termin für das Abgeben der Unterschriftenformulare ist der 23. Juli. Über die endgültige Wahlzulassung wird am 31. Juli entschieden.
Piratenpartei-Vorstand Koenig zeigte sich dennoch fürs erste zufrieden: »Die Anerkennung der Piraten als Partei zur Bundestagswahl ist ein wichtiger Schritt für die junge Vereinigung.« Die Ausgangssituation für den Wahlkampf sei nach den bei der Europawahl erzielten 0,9 Prozent und dem Beitritt des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss sehr gut. »Ich denke, wir werden einen guten und basisorientierten Wahlkampf machen, in dem wir betonen, wie wichtig uns die Anliegen der Bürger sind. Unser Ergebnis in der Europawahl werden wir sicher weit übertreffen«, so Koenig.