Die BWI GmbH, IT-Systemhaus der Bundeswehr, hat mit der Google Cloud Public Sector Deutschland GmbH einen Rahmenvertrag zur Einführung von „Google Cloud Air-Gapped“ geschlossen. Das Ziel: eine souveräne, sichere Cloud-Infrastruktur für die Bundeswehr. Das Risiko: Technologie-Abhängigkeit von Google.
Die BWI GmbH ist eine reine Bundesgesellschaft und agiert als IT-Systemhaus und IT-Dienstleister der Bundeswehr. Sie hat nun mit Google Cloud Public Sector – Deutschland GmbH einen Rahmenvertrag über die Beschaffung der Lösung „Google Cloud Air-Gapped“ geschlossen. Es werden demnach zwei physikalisch getrennte Cloud-Instanzen aufgebaut: für die Verarbeitung offener sowie geschützter Daten.
Die Lösung „Google Cloud Air-Gapped“ soll damit Teil der „private Cloud der Bundeswehr“ (pCloudBw) werden, wie die BWI mitteilt. Und sie soll bis 2027 in den eigenen Rechenzentren der BWI implementiert und betrieben werden, isoliert von anderen Google-Systemen oder Netzwerken (air-gapped). „Die Bundeswehr besitzt so zu jeder Zeit die Kontrolle über die eigenen Daten und kommt damit ihrer Anforderung nach Informations- und Datensicherheit nach", heißt es es dazu wörtlich von Seiten der BWI.
Hintergrund für die Zusammenarbeit sei – laut BWI und Google Cloud – die Entscheidung der Bundeswehr, bestimmte geschäftskritische Anwendungen auf der „Business Technology Platform“ (BTP) von SAP SE im privaten Deployment (sicherer Betrieb im eigenen Rechenzentrum oder Netzwerk) abzubilden. Die BWI behauptet: „Mit der Gesamtlösung kann die BWI in Kooperation mit Google Cloud und SAP eine isolierte, sichere Umgebung für die IT-Unterstützung von logistisch-administrativen Prozessen der Bundeswehr gewährleisten.“
Das Vorhaben sei Teil der Cloud-First-Strategie der Bundeswehr und damit der BWI, die ihre IT-Services künftig grundsätzlich cloudbasiert bereitstellen will. Google Cloud ist nun der zweite Lieferant von Lösungen für die pCloudBw. Zudem werde die BWI nach eigener Aussage „in Zukunft verstärkt Open Source Software in der pCloudBw einsetzen, um damit ihrem Anspruch nach digitaler Souveränität nachzukommen".
Völlig risikoarm ist dieses Unterfangen allerdings nicht: