Roaming-Falle in Grenznähe
Roaminggebühren, also Gebühren für das Telefonieren oder Surfen im Ausland, sind trotz neuer EU-Regelungen immer noch höher als die Verbindungen im heimischen Netz oder gar eine Flatrate. Besonders ärgerlich ist es deshalb, wenn man ungewollt in ein teures ausländisches Netz gerät, wie es in Grenznähe immer mal wieder passieren kann.
Rechtssicherheit schaffte jetzt das Landgericht Kleve mit einem beispielhaften Urteil. Ein deutscher Kunde, der in Grenznähe ungewollt in einem ausländischen Mobilfunknetz gesurft hatte, muss die dafür entstandenen Kosten im hohen vierstelligen Bereich nicht zahlen. Der beklagte Kunde hatte eine Flatrate abgeschlossen. Im Bewusstsein, ihm könne deshalb kein Kostenschock drohen, surfte der Kläger, der in einem grenznahen Gebiet wohnt, mobil im Internet.
Die folgende Monatsrechnung belief sich auf mehr als 6000 Euro, denn zum Zeitpunkt des Falles im Jahr 2009 gab es noch nicht den von der EU seit Juli 2010 vorgeschriebenen Cut-off-Mechanismus. Der Mann kam aber mit dem Schrecken davon; laut Gerichtsentscheid musste er nur die entstandenen Grundgebühren des unstrittig zustande gekommenen Mobilfunkvertrages in Höhe von 25 Euro pro Monat zahlen (LG Kleve, Az.: 2 O 9/11).