Ärger um Verkaufsportal für »gebrauchte« MP3s
Mit einer neuen Idee will ein amerikanisches Start-up den Musikhandel im Internet aufmischen: Nutzer können auf dem Portal »gebrauchte« MP3-Dateien verkaufen. Doch die rechtliche Lage ist unklar, und die Plattenfirmen wenig begeistert.

Eine neue Idee sorgt derzeit bei den Plattenfirmen und legalen Musik-Downloadportalen für einige Verstimmung: Das Internet-Start-up Bopaboo aus den USA bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, ihre gebrauchten MP3-Dateien an andere Nutzer zu verkaufen.
Nachdem sowohl MP3-Download, als auch der Handel mit gebrauchter Software florieren, klingt diese Idee auf den ersten Blick viel versprechend. Aber dieser Handel birgt auch einige Probleme, die weit über die komplexe Situation bei gebrauchter Software hinausgehen.
So ist alleine der Nachweis, dass eine MP3-Datei einer bestimmten Person gehört, nahezu nicht möglich. Alex Meshkin, der 28-jährige CEO von Bopaboo, hält das Angebot seines Musik-Dienstes aber prinzipiell für legal, zumindest in den USA.
Im Wesentlichen unterscheide sich rechtlich gesehen der Verkauf von Second-Hand-MP3s nicht von dem von physikalischen Datenträgern wie CDs. Die Nutzer könnten deshalb jegliche DRM-freie Musik auf das Portal hochladen und sie dann zu einem Preis zwischen 25 und 99 Cent zum Verkauf anbieten.
Neues rotes Tuch für die Musikindustrie: Das US-Online-Portal Bopaboo wil einen Handel mit gebrauchten MP3-Files aufziehen. Derzeit können sich bei dem Portal nur User aus den USA registrieren.
An die 20 Prozent des erzielten Verkaufspreises gehen an die Betreiber, den Erlös erhält der Verkäufer in Credits (ausschließlich) für eigene Einkäufe auf dem Portal ausbezahlt. Um Vervielfältigungen auszuschließen, darf jeder Nutzer einen Song jeweils nur ein Mal verkaufen. Die Anzahl der insgesamt angebotenen Lieder ist hingegen nicht beschränkt.
Trotz des Mottos »Stoppt das illegale Verbreiten und startet das legale Verkaufen« sehen Experten die rechtliche Sicherheit der Verkäufe jedoch äußerst kritisch. Ob das Angebot dieses Online-Dienstes legal ist, hänge davon ab, wie die MP3-Titel, die dort verkauft werden, entstanden seien, monieren Sprecher der Musikindustrie.
Seien die auf der Plattform gehandelten MP3s von dem ursprünglichen Rechteinhabern nicht entsprechend lizenziert worden, sei der Second-Hand-Handel illegal. Gerade bei DRM-freien Stücken ist dies jedoch schwer oder gar nicht festzustellen.
Auch das Argument der Betreiber, ein Verkauf sei zu vergleichen mit einem physikalischen Tonträger, trägt in diesem Fall nicht. Ähnlich wie beim Streit um gebrauchte Software ohne Datenträger müssen unter Umständen auch die Hersteller beziehungsweise Plattenfirmen einen Weiterverkauf erlauben, erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT Recht Kanzlei: »Meiner Ansicht nach ist der Weiterverkauf von Musikdateien unzulässig, sofern das Recht zum Weiterverkauf der Dateien von der Musikindustrie ihren Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt wurde.«.
Eckerts Ansicht nach erwirbt der Kunde mit einer MP3-Datei grundsätzlich nur ein Nutzungsrecht zu einem typischen Zweck, in diesem Fall das Musikstück anzuhören. »Wenn also in den AGB des rechtmäßigen Verkäufers nicht steht, dass die Datei weitergegeben werden darf, so ist dies meiner Ansicht nach auch nicht zulässig«, so die Einschätzung der Rechtsexpertin.