Der rheinland-pfälzische Landtag hat die so genannte Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes abgenickt. Damit wurden unter anderem die Voraussetzungen und Regeln für Onlinedurchsuchungen durch die Landespolizei festgelegt.
Nach den Bayern bekommt jetzt auch die Landespolizei in Rheinland-Pfalz die rechtliche Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen. Die entsprechende Überarbeitung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) wurde jetzt vom Landtag einstimmig verabschiedet.
Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) legte dabei allerdings Wert darauf, zu betonen, dass dieses Mittel weiterhin nur in besonders kritischen Fällen eingesetzt werde, ähnlich wie dies beim Bundeskriminalamt der Fall sei. Das BKA habe seit mehreren Jahren eine ähnliche Handhabe für Online-Durchsuchungen, nach eigenen Angaben jedoch seither noch keine einzige derartige Durchsuchung durchgeführt. Außerdem seien die Hürden für die Zulassung einer Online-Durchsuchung sehr hoch angesetzt, um die Rechte unbescholtener Bürger möglichst weit zu schützen. Beispielsweise sei in der POG-Novellierung im Rahmen einer Online-Durchsuchung eine physische Durchsuchung vor Ort nicht erlaubt.
Mit dem neuen Werkzeug erhoffen sich die Politiker und Ermittlungsbehörden besonders im Vorgehen gegen Terrorgruppen wichtige Erkenntnisse, mit denen Anschläge verhindert werden können. Diese Gruppen setzen besonders stark auf neue Medien und das Web / 2.0, um die Spuren ihrer Kommunikation möglichst gut zu verschleiern.