Schiedsspruch zur Urheberrechtsabgabe stößt auf Ablehnung. Die Initiative der führenden deutschen Druckerhersteller sowie der Branchenverband Bitkom lehnen den Vorschlag der Schiedsstelle zu pauschalen Abgaben auf Drucker ab. Die Unternehmen befürchten negativen Einfluss auf das Kaufverhalten der Kunden.
Drucker sollen künftig mit einer Urheberrechtsabgabe von acht bis 70 Euro belegt werden, das sieht ein Vorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts vor. Bei Straßenpreisen von zum Teil unter 30 Euro würde damit der Aufschlag bei Einsteigergeräten fast 30 Prozent betragen. Die Initiative der führenden deutschen Druckerhersteller sowie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) weisen den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu Urheberrechtsabgaben für PC-Drucker entschieden zurück. »Die Abgabe ist in der Sache nicht gerechtfertigt und in der Höhe nicht tragbar«, stellt Jörg Menno Harms, HP-Chef und Vizepräsident des Bitkom, fest. Anlass des Schiedsspruchs ist ein Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und Hewlett-Packard.
Die Industrie sieht Drucker nicht als vergütungspflichtig an. »Ein Drucker ist nicht zum Kopieren bestimmt. Erst in Verbindung mit anderen Geräten wie etwa einem Scanner, kann er Teil eines Kopiervorgangs werden«, sagt Harms. Für diese Geräte zahlt die Industrie aber bereits Abgaben. »Hier soll doppelt kassiert werden auf Kosten der Verbraucher«, kritisiert der Bitkom-Vize. Besonders dem Fachhandel drohen Nachteile: Zum einen trifft auch ihn die befürchtete Kaufzurückhaltung der Verbraucher, zum anderen werden Kunden zu Anbietern im benachbarten Grenzgebiet oder Online-Anbietern aus dem Ausland wechseln. »Wer den aggressiven Preiskampf kennt, kann sich ausmalen, dass wir in Deutschland bald keine Geräte mehr verkaufen können«, befürchtet Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von HP in Deutschland und Sprecherin der Initiative.
Der Bitkom und die Drucker-Industrie hoffen nun, dass bei der anstehenden Novellierung des Urheberrechtsgesetzes Drucker von der Abgabepflicht ausgenommen werden. Zudem fordern sie im Hinblick auf Multifunktionsgeräte eine Obergrenze für Geräteabgaben, um ein »willkürliches Ausufern« der Aufschläge zu vermeiden.
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