Sedlmayr-Mörder legen Verfassungsbeschwerde ein

20. April 2010, 15:35 Uhr |

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um ihre Namensnennung bemühen die inzwischen entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr nun das Bundesverfassungsgericht. Nach mehreren Niederlagen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat das Duo zwei...

…Verfassungsbeschwerden bei dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe eingelegt. Sie wenden sich gegen BGH-Urteile vom Dezember 2009 und vom vergangenen Februar, sagte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage.

Die Sedlmayr-Mörder wehren sich immer wieder gegen ihre Namensnennung. Beim BGH sind weitere fünf Klagen anhängig, auch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sowie Justizbehörden in den USA beschäftigt ihr Fall.

Vor dem BGH haben die Brüder unterdessen eine weitere Niederlage erlitten: Die Richter entschieden am Dienstag, dass die Regionalzeitung «Mannheimer Morgen» weiterhin in ihrem Internet- Archiv den Namen der Brüder veröffentlichen darf.

Der BGH bestätigte damit seine Rechtsprechung und bewahrte die Medien weiterhin vor einer erheblichen Überprüfung ihrer Online- Archive zum Schutz von Persönlichkeitsrechten. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei dem Sedlmayr-Fall um einen der spektakulärsten der deutschen Kriminalgeschichte - dies rechtfertigt, die Namen auch Jahre nach der Tat auf Abruf bereitzuhalten. (Az.: VI 245/08 und VI ZR 246/08 - Urteile vom 20. April 2010)

Die Männer waren 1993 wegen Mordes an dem Münchner Volksschauspieler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Sommer 2007 beziehungsweise Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen. Der «Mannheimer Morgen» hatte mit Namensnennung darüber berichtet, dass die Brüder juristisch gegen ihre Verurteilung vorgehen. Diese Meldung von Mai 2001 war auf den Archivseiten des Internetportals www.morgenweb.de nachzulesen.

[BGH]: Herrenstr. 45a, 76133 Karlsruhe [Bundesverfassungsgericht]: Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe dpa vk yyswb n1 be


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