.., wenn zwei Welten aufeinander prallen. In diesem Falle die Welten von Chef und Mitarbeiter. Von Datenschutz und Bedienungskomfort. Realität und Fiktion. Was denn, so schlimm? Nein, ganz so weit müssen wir nicht gehen.
Aber dennoch ist der Themenkreis rund um die dienstliche Nutzung privater Geräte – auf neudeutsch „Bring Your Own Device“ (BYOD) – von Spannung geprägt. Auf Arbeitgeberseite stellt sich zunächst die Frage: Kann ich überhaupt x-beliebige private Geräte gefahrlos in mein Netzwerk einbinden? Die zentrale Verwaltung aller verbundenen Geräte ist eine elementare Voraussetzung für die Datensicherheit im Unternehmen. Wie sonst sollte man feststellen, wer wann welche Daten auf seinem Gerät im Zugriff hat? Ist diese Frage geklärt, erklimmt man die nächste Stufe zum Regelungs-Olymp, die da lautet: Sicherheitssoftware. Das moderne Smartphone hat mit dem „gemeinen“ Telefon von anno dazumal wenig zu tun. Gut, in Ausnahmefällen soll es sogar vorkommen, dass einzelne Personen es zum Telefonieren benutzen. Aber davon abgesehen handelt es sich um nicht mehr oder weniger als einen Mini-Computer. Einen sehr leistungsfähigen Mini-Computer. Und dieser ist bitteschön genau so abzusichern wie alle übrigen PCs im Unternehmen auch: Virenscanner, Malwareschutz, Zugriffsregelungen, Datensicherung.
Wenn nun aber all diese Maßnahmen implementiert sind, wird sich der geneigte Arbeitnehmer womöglich bevormundet fühlen: „Wieso soll ich meinem Chef erlauben, Zugriff auf mein privates Gerät zu nehmen? Nur wegen ein paar dienstlicher Mails? Also, ich weiß nicht...“ Wenn der Bedienungskomfort zu leiden anfängt, dann begehren die ersten Betroffenen auf, zumindest innerlich. Und wenn Datensicherheit gar als „Arbeitsbremse“ wahrgenommen wird – zum Beispiel weil man häufiger als bisher sein Passwort eingeben muss, um vom dienstlichen auf den privaten Account zu wechseln – ist spätestens hier der Punkt erreicht, an dem sich bewusst über Sicherheitsrichtlinien und Datenschutzanweisungen hinweggesetzt wird. Deren Beachtung ist aber zwingend geboten, damit das Risiko eines Gesetzesverstoßes minimiert wird.
Deshalb ist es erforderlich, im Vorhinein gründlich abzuklopfen, was überhaupt die Anforderungen an eine BYOD-Strategie im Unternehmen sind: Wer braucht mobile Geräte, auf was müssen diese zugreifen können und wie ist das alles technisch abgesichert – das sind die wichtigsten Punkte, die den Startschuss zu einer ausdifferenzierten Regelung für alle Mitarbeiter im Haus darstellen.