Software ohne CD darf nicht übertragen werden
Usedsoft bleibt es untersagt, online übertragene Oracle-Lizenzen weiter zu verkaufen. Das Landgericht München hat im Hauptsacheverfahren der Klage von Oracle gegen den Gebrauchtsoftware- Händler stattgegeben.
Das Landgericht München hat im Hauptsacheverfahren der Klage von Oracle gegen Usedsoft stattgegeben. Demnach bleibt es dem Münchner Gebrauchtsoftware- Händler auch künftig untersagt, online übertragene Oracle-Lizenzen weiter zu verkaufen.
Damit bestätigten die Richter ihre Auffassung aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren. Zugleich sorgte damit erstmals ein Urteil für Klärung der strittigen Frage, ob Software, die ohne physischen Datenträger vertrieben wurde, vom Kunden auf andere Anwender übertragen werden darf. Die Münchner Richter verneinen die Frage. So liefert etwa der US-Software-Riese Oracle seinen Kunden beim Kauf neuer Software nur auf ausdrücklichen Wunsch eine CD mit.
Aus diesem Grund rät Peter Schneider, Geschäftsführer von Usedsoft, vor allem Business- Kunden, beim Software-Kauf »auf einer CD zu bestehen, um sich das Eigentum an der Software zu sichern«. Ferner kündigt der Unternehmenschef in einer ersten Stellungnahme an, Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts vor dem OLG München einzulegen und gegebenenfalls eine Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof herbeizuführen.
Dass endgültige Klarheit erst eine höchstrichterliche Entscheidung bringen werde, deutete Usedsoft zufolge auch der Vorsitzende Richter des Landgerichts München bei der Urteilsverkündung an.