Klage wegen Urheberrechtsverletzung

Softwarehaus CCP geht gegen Samsung vor

22. Oktober 2009, 7:54 Uhr | Martin Fryba

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

»Heimlich Urheberrechte von CCP verletzt«

2005 war die Welt für CCP noch in Ordnung. Der damalige CCP-Chef Frank Lichner (2. v. rechts) nimmt den IBM BestSeller Award entgegen
2005 war die Welt für CCP noch in Ordnung. Der damalige CCP-Chef Frank Lichner (2. v. rechts) nimmt den IBM BestSeller Award entgegen

Doch entgegen der Zusage von Samsung, die Links zum kostenlosen Download von JScribe auf seiner Homepage zu entfernen, ist laut CCP noch nichts passiert. In Stuttgart ist man verärgert und spricht von einem »kreativen Umgehen, um heimlich Urheberrechte von CCP zu verletzen«. CCP, zusammen mit der Kanzlei Noerr Stiefenhofer Lutz, erwägen nun Schadensersatzansprüche beim US-Bezirksgericht zu stellen, sollte Samsung an seiner bisherigen Praxis festhalten.

IBM hatte 2005 die Stuttgarter CCP Systems AG für JScribe mit dem IBM BestSeller Award ausgezeichnet. Daraufhin hatte CCP IBM eine begrenzte Nutzung der Lizenz erteilt und gestattete IBM, inhaltlich begrenzte Sublizenzen zu vergeben. Eine solche Lizenz reichte IBM an Samsung weiter. Eine kostenlose Bereitstellung der Software im Internet sei aber in diesem Zusammenhang nicht von der CCP-Lizenz gedeckt, heißt es aus Stuttgart.


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