Unerlaubter Werbeanruf: Geldbuße bis zu 50.000 Euro (Fortsetzung)
- Unerlaubter Werbeanruf: Geldbuße bis zu 50.000 Euro
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Soweit die Verbraucherfreundliche Änderung des UWG. Wie bei vielen Aufsichtsbehörden fehlt aber auch der Bundesnetzagentur ein exekutiver Stab, der Verstöße feststellt, Beweise sichert und die Strafverfolgung einleitet. Letzteres kann die Bundesnetzagentur nicht ohne aktive Hilfe von Betroffenen aufnehmen. »Wir sind bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in erster Linie auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen«, räumt denn auch Kurth ein.
Man könne keinem Bürger helfen, schreibt Kurth, wenn er nicht in der Lage ist, der Bundesnetzagentur belastbare Sachverhalte, Namen, Rufnummern oder sogar Adressen mitzuteilen. »Der belästigte Bürger kann nur selbst zum Erfolg unserer Arbeit beitragen«, räumt der Präsident der Bundesnetzagentur ein.
Wie bei anderen Rechtsverstößen auch kann der beweissichernde unerwünscht angerufene Verbraucher auf ein Formblatt zurückgreifen, dass die Bundesnetzagentur zum Download anbietet. Damit bürdet die Behörde die Last der Strafermittlung ausschließlich den Betroffenen auf. Ein Umstand, der in einem Rechtsstaat kaum dafür geeignet sein dürfte, Rechtsverstöße aufzuklären und zu ahnden.
Mit freundlicher Genehmigung von Computer Reseller News