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Bundesnetzagentur greift durch

Unerlaubter Werbeanruf: Geldbuße bis zu 50.000 Euro

Sie gilt als zahnloser Tiger und muss daher mehr brüllen statt beißen, um sich Gehör zu verschaffen. Die Bundesnetzagentur will hart gegen unerlaubte Telefonwerbung durchgreifen. Das kann, muss aber nicht funktionieren.

Autor: Martin Fryba • 3.8.2009 • ca. 0:45 Min

Ihrem Ruf als zahnloser Tiger wird die Bundesnetzagentur wieder einmal gerecht: Präsident Matthias Kurth setzt bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung auf den Verbraucher.
Inhalt
  1. Unerlaubter Werbeanruf: Geldbuße bis zu 50.000 Euro
  2. Unerlaubter Werbeanruf: Geldbuße bis zu 50.000 Euro (Fortsetzung)

Firmen, die Verbraucher mit telefonischer Werbung belästigen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann. Möglich wurde dies durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). »Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werden wir nicht tolerieren«, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die künftig unerlaubte Telefonwerbung verfolgen will.

»Wir werden die uns zur Verfügung gestellten Mittel mit Entschlossenheit nutzen«, führt der Chef der Behörde weiter aus. Seiner Meinung nach stellten Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers eine unzumutbare Belästigung nach dem UWG dar. »Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben«.

Anbieter, die bislang auf Telefonanrufe für ihre Werbung gesetzt haben, hatten sich in der Vergangenheit darauf berufen, dass der Angerufene eine Zustimmungserklärung abgegeben habe. Diese ist aber in der Regel mit einer vorausgehenden Aktion wie zum Beispiel einem Gewinnspiel verknüpft oder die Zustimmung erst nachträglich eingeholt worden. Diese Praxis hat der Gesetzgeber nun unterbunden. Der Angerufene muss vor dem Anruf ausdrücklich in den Erhalt von Werbeanrufen eingewilligt haben.