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Bundesnetzagentur greift durch

Unerlaubter Werbeanruf: Geldbuße bis zu 50.000 Euro

Sie gilt als zahnloser Tiger und muss daher mehr brüllen statt beißen, um sich Gehör zu verschaffen. Die Bundesnetzagentur will hart gegen unerlaubte Telefonwerbung durchgreifen. Das kann, muss aber nicht funktionieren.

Autor:Martin Fryba • 3.8.2009 • ca. 1:30 Min

Ihrem Ruf als zahnloser Tiger wird die Bundesnetzagentur wieder einmal gerecht: Präsident Matthias Kurth setzt bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung auf den Verbraucher.

Firmen, die Verbraucher mit telefonischer Werbung belästigen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann. Möglich wurde dies durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). »Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werden wir nicht tolerieren«, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die künftig unerlaubte Telefonwerbung verfolgen will.

»Wir werden die uns zur Verfügung gestellten Mittel mit Entschlossenheit nutzen«, führt der Chef der Behörde weiter aus. Seiner Meinung nach stellten Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers eine unzumutbare Belästigung nach dem UWG dar. »Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben«.

Anbieter, die bislang auf Telefonanrufe für ihre Werbung gesetzt haben, hatten sich in der Vergangenheit darauf berufen, dass der Angerufene eine Zustimmungserklärung abgegeben habe. Diese ist aber in der Regel mit einer vorausgehenden Aktion wie zum Beispiel einem Gewinnspiel verknüpft oder die Zustimmung erst nachträglich eingeholt worden. Diese Praxis hat der Gesetzgeber nun unterbunden. Der Angerufene muss vor dem Anruf ausdrücklich in den Erhalt von Werbeanrufen eingewilligt haben.

Soweit die Verbraucherfreundliche Änderung des UWG. Wie bei vielen Aufsichtsbehörden fehlt aber auch der Bundesnetzagentur ein exekutiver Stab«, der Verstöße feststellt, Beweise sichert und die Strafverfolgung einleitet. Letzteres kann die Bundesnetzagentur nicht ohne aktive Hilfe von Betroffenen aufnehmen. »Wir sind bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in erster Linie auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen«, räumt denn auch Kurth ein.

Man könne keinem Bürger helfen, schreibt Kurth, wenn er nicht in der Lage ist, der Bundesnetzagentur belastbare Sachverhalte, Namen, Rufnummern oder sogar Adressen mitzuteilen. »Der belästigte Bürgen kann nur selbst zum Erfolg unserer Arbeit beitragen«, räumt der Präsident der Bundesnetzagentur ein.

Wie bei anderen Rechtsverstößen auch kann der beweissichernde unerwünscht angerufene Verbraucher auf ein Formblatt zurückgreifen, dass die Bundesnetzagentur zum Download anbietet. Damit bürdet die Behörde die Last der Strafermittlung ausschließlich den Betroffenen auf. Ein Umstand, der in einem Rechtsstaat kaum dafür geeignet sein dürfte, Rechtsverstöße aufzuklären und zu ahnden.