Urteil: Personalrat bleibt draußen bei Chat am Arbeitsplatz (Fortsetzung)
- Urteil: Personalrat bleibt draußen bei Chat am Arbeitsplatz
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Nach der Urteilsbegründung des OVGs heben sich eine Mehrbelastung durch Chat-Konferenzen durch die damit verbundenen Erleichterungen auf. Dies bestehen in kürzeren Konferenzzeiten gegenüber realen Konferenzen. Letztere dauern länger, weil sich wegen des zeitlichen Aufwands für die Reise nur Zusammenkünfte mit mehreren Ordnungspunkten lohnen. Bei einem Chat zwischen zwei Personen sieht das Gericht im Vergleich zu E-Mails und Telefonaten keine »vermehrte geistig-psychische Belastung«.
Die FH hatte die Chat-Software für ihre Bibliothek angeschafft. Diese erstreckt sich auf fünf Standorte. Ziel war es, die interne Kommunikation und damit die Abläufe zu verbessern. Vor dem Urteil war der Betriebsrat mit seiner Klage bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Aachen gescheitert.