Vermarktung des »iPhone« ist rechtens

4. Dezember 2007, 8:54 Uhr |

Im Streit zwischen den Mobilfunkanbietern T-Mobile und Vodafone hat das Hamburger Landgericht entschieden, dass die Telekom-Tochter das Apple-Handy weiter exklusiv verkaufen darf.

Schlappe für Vodafone: Der Rivale T-Mobile hat sich im Streit um den Verkauf des Apple-Handys »iPhone« gegen seinen Konkurrenten Vodafone vorerst durchgesetzt. Das Hamburger Landgericht hob heute in einem Beschluss eine von Vodafone beantragte einstweilige Verfügung gegen T-Mobile auf.

Nach dem Gerichtsbeschluss darf T-Mobile das Apple-Mobiltelefon auch weiterhin mit einem Zweijahresvertrag und einer technischen Sperre für andere Netze (SIM-Lock) anbieten. Nach der mündlichen Verhandlung konnte die Kammer keinen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder gegen das Kartellrecht mehr annehmen, lautete die Begründung.

Gegen die Entscheidung kann Vodafone innerhalb eines Monats Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen. Der Düsseldorfer Mobilfunkcarrier Vodafone hatte verlangt, dass T-Mobile den Verkauf des »iPhone« nicht an einen Mobilfunkvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten koppelt. Außerdem hatte das Unternehmen bemängelt, dass T-Mobile das Gerät während dieser Zeit mit einer technischen Sperre versieht. T-Mobile hat nach dem Urteilsspruch angekündigt, wieder zum alten Vertriebsmodell zurück zu kehren. Zwischenzeitlich musste T-Mobile das vieldiskutierte Apfel-Handy auch ohne SIM-Lock und als Einzelgerät ohne Vertrag verkaufen.

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