Sie nennen sich »Ehrlich währt am längsten e.V.«, »Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet« oder »Online-Fair-Trade e.V.«. Doch von sich reden machen die Vereine nur durch das massenhafte Versenden von Abmahnungen. Vor allem Ebay steht im Visier der Abmahner, aber auch Händler auf »Amazon Marketplace« sind betroffen.
Eine Serie von Abmahnungen erreichte in den vergangenen Wochen Händler auf der Plattform »Amazon Marketplace«. Beanstandet wurde die 14-tätige Widerrufsfrist, die Amazon-Kunden standardmäßig eingeräumt wird. Als Versender der Abmahnungen fungiert »Online-Fair-Trade e.V.«, ein nach Eigenangabe gemeinnütziger Verein, der sich es sich zum Ziel gemacht habe, »unlautere Geschäftspraktiken im Internet aufzudecken, Verursacher und Verbraucher zu informieren und Chancengleichheit und Fairness im Internethandel herzustellen«.
Auf den ersten Blick mag das an den Verbraucherzentrale Bundesverband erinnern, der in relevanten Fällen auch nicht davor zurückschreckt, Konsumentenrechten durch das Versenden von Abmahnungen Nachdruck zu verleihen. Doch betrachtet man die Abmahntätigkeit von »Online-Fair-Trade e.V.« genauer, lassen sich eine Reihe von Ungereimtheiten erkennen. »Die Tatsache, dass die Abmahnungen durch einen externen Anwalt verschickt werden, lässt Zweifel an der personellen Ausstattung des Vereins entstehen«, erklärt Rechtsanwalt Johannes Richard von dem Online-Dienst Internetrecht-Rostock.de. Auch scheint es so, als seien die Abmahnungen nach einer alphabetischen Liste verschickt: »Bisher sind nach meiner Kenntnis nur Onlinehändler mit einem Nachnamen aus dem ersten Teil des Alphabetes betroffen«. Außerdem handele es sich bei der Widerrufsfrist bei Amazon-Marketplace-Kunden um einen Sachverhalt, der rechtlich nicht ganz eindeutig ist. So nehme bspw. das Landgericht Berlin eine Widerrufsfrist von zwei Wochen an.