Für Rechtsanwalt Friedrich Schäfer von dem Anti-Abmahnverband Fair-E-Com ist daher offensichtlich: »Bei >Online-Fair-Trade e.V.< handelt es sich um eine klassischen Abmahnverband«. Zu erkennen sei die gleiche Vorgehensweise wie bereits bei dem Verein »Ehrlich währt am längsten e.V.«. Der Anwalt spricht dabei einen Fall rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen an, der für einiges Aufsehen sorgte: Mehrere Hundert Abmahnungen hatte der Schweizer Verein in den Jahren 2006/07 verschickt – und war dazu, da er nicht über die erforderliche Mindestzahl an Mitgliedern verfügte, schon auf Grund des Vereinsgesetzes nicht berechtigt. Wegen strafbarer Werbung und Betruges wurde der Vorsitzende des Vereins, Peter Wagner, Mitte letzten Jahres jedoch zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.
Doch das Beispiel von »Ehrlich währt am längsten e.V.« machte Schule: Anfang des Jahres wurde eine Reihe von Ebay-Händlern Opfer des »Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet e.V.« und seit Mai treibt nun »Online-Fair-Trade e.V.« sein Unwesen. Im Vergleich zu einschlägig bekannten Massenabmahnern scheinen die obskuren Vereine für viele Onlinehändler dabei das kleinere Übel zu sein. Anwaltskosten in Höhe von 189 Euro sowie eine Unterlassungserklärung fordert »Online-Fair-Trade e.V.« von seinen Opfern. Doch Anwalt Richard warnt: »Man muss hier klar zwischen Abmahngebühren und Vertragsstrafe unterscheiden«. So könnten sich wegen der Abgabe der Unterlassungserklärung auch nach der Zahlung der Anwaltsgebühren noch weitere erhebliche Kosten durch mögliche Vertragsstrafen ergeben.