Ein privater Ebay-Verkäufer wurde wegen der nicht autorisierten Verwendung eines Original-Produktfotos erfolgreich auf Schadensersatz verklagt. Für Online-Händler wird damit der Spielraum bei der Verwendung von Fotos immer geringer.
Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform Ebay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72 Euro. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller des Navigationsgerätes für seinen Internetauftritt verwendet.
Nachdem der Rechtsanwalt des Klägers den Beklagten ohne Erfolg abgemahnt hatte, erhob der Kläger Klage auf Unterlassung und beanspruchte vom Beklagten Schadensersatz. Dabei machte er zum einen fiktive Lizenzgebühren und zum anderen einen Honoraraufschlag wegen der unterlassenen Nennung seines Namens als Fotograf geltend, insgesamt einen Betrag in Höhe von 184 Euro. Außerdem beanspruchte er die Kosten der anwaltlichen Abmahnung in Höhe von knapp 500 Euro.