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Wenn Ebay sperrt, schnell reagieren!

Wenn Ebay über sein »VeRi-Programm« Angebote sperrt, gilt es den ersten Schock schnell zu überwinden und umgehend zu reagieren. Denn dann lässt sich bares Geld sparen, selbst wenn der Antragssteller im Recht ist. CRN verrät Ihnen die erforderlichen Schritte.

Autor:Redaktion connect-professional • 30.8.2008 • ca. 0:35 Min

Auf Antrag sperrt Ebay nicht nur Artikel seiner Kunden, sondern gibt auch die Adress-Daten des betroffenden Händlers weiter.
Inhalt
  1. Wenn Ebay sperrt, schnell reagieren!
  2. So sparen sich »gesperrte« Händler Abmahnungs-Kosten

Auf Sperrung des Ebay-Angebotes folgt Abmahnung

Auf Sperrung des Ebay-Angebotes folgt Abmahnung

Mit dem »VeRi-Programm« gibt Ebay den Inhabern von Urheber-, Marken- oder anderen Schutz-Rechten die Möglichkeit, sich gegen rechtsverletztende Angebote zu wehren. Entdeckt zum Beispiel ein Markenrechts-Inhaber ein Angebot, in dem eine Fälschung seiner Ware verkauft wird, kann er ein Fax an Ebay senden und um Sperrung bitten.

Da es mit der Sperrung jedoch noch nicht getan ist, teilt Ebay dem Rechte-Inhaber auf Antrag auch die Kontaktdaten des »Gegners« mit. Der Rechte-Inhaber weiß nun, gegenüber wem er seine Rechte geltend machen muss.

Für diejenigen, deren Angebote gesperrt werden, bedeutet das: Wenige Tage nach der Sperrung des Ebay-Angebotes wird eine Abmahnung ins Haus trudeln. Ist sie berechtigt, sind damit stets auch Kosten in Höhe von mindestens einigen hundert Euro verbunden.