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So sparen sich »gesperrte« Händler Abmahnungs-Kosten

Autor:Redaktion connect-professional • 30.8.2008 • ca. 1:00 Min

Inhalt
  1. Wenn Ebay sperrt, schnell reagieren!
  2. So sparen sich »gesperrte« Händler Abmahnungs-Kosten

Um unnötige Abmahnungs-Kosten zu sparen, gilt es nach Eingang der Sperrungs-Benachrichtigung schnell zu handeln:

Schritt 1:
Prüfung des gesperrten Angebotes daraufhin, was hier das rechtliche Problem gewesen sein könnte.

Schritt 2:
Rücksprache mit dem Lieferanten, wenn es sich um Piraterieware gehandelt haben könnte. Sehr zu empfehlen ist aber auch - und zwar unabhängig vom konkreten Vorwurf - ein Gespräch mit einem Anwalt.

Schritt 3:
Liegt nach Überprüfung ein Rechtsverstoß vor, sollte noch vor Eingang einer Abmahnung eine vorbeugende Unterlassungserklärung gegenüber demjenigen abgegeben werden, der die Sperrung veranlasst hat, sofern dieser auch Rechteinhaber ist. Vorteil: Durch die vorbeugende Unterlassungserklärung wird der Abmahnung der Wind aus den Segeln genommen. Und so können auch keine Anwaltskosten für das Erstellen der Abmahnung mehr geltend gemacht werden.

Fazit:
Bei eindeutigen Rechtsverstößen lässt sich durch dieses Vorgehen also eine Menge Geld sparen. Der Rechte-Inhaber wird sich dann »nur noch« mit Auskunfts-, Beseitigungs- und Schadenersatz-Ansprüchen an den Ebay-Verkäufer wenden können. Diese verursachen zwar auch Kosten, liegen jedoch in der Regel deutlich unter denen, die für die Abmahnung verlangt werden. So kann der Rechtsverletzer noch mit einem blauen Auge davon kommen und wird hoffentlich für die Zukunft daraus lernen, dass sich Marken-, Bilder- oder Technologie-Klau nicht lohnen.

Die Autorin : Verena Eckert ist Rechtsanwältin bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu ihren Fachgebieten zählen Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Medienrecht .