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Die Expertenantwort

Autor: Redaktion connect-professional • 17.4.2009 • ca. 0:30 Min

Das OLG München hat kürzlich in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden. Dabei wurde der Merchant wegen eines täterschaftlichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verurteilt (Urteil vom 11.09.2008, Az. 29 U 3629/08).

Der Hintergrund

Einer seiner Affiliates platzierte das Werbemittel des Merchants auf mehreren Online-Tauschbörsen, über die Raubkopien sowie indizierte, beschlagnahmte und pornografische Filme ohne Zugangsbeschränkung für jedermann zum Download angeboten wurden. Diese rechtswidrigen Online-Angebote finanzierten sich allein durch Werbung, also auch durch das Werbemittel des Merchants.

Der Merchant war zuvor wegen eines ähnlichen Falles abgemahnt worden. Er hatte daraufhin veranlasst, dass das Affiliate-Netzwerk, das den Kontakt und die vertragliche Beziehung zu den Affiliates hatte, die Affiliates anschrieb. In dem Schreiben wurden die Affiliates aufgefordert, die Werbemittel des Merchants nicht auf rechtswidrigen Seiten zu veröffentlichen.