Laut einem Bericht der ENISA (Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit) könnten Bürger und Unternehmen in Europa von einem besseren Schutz ihrer Computersysteme und Daten profitieren, wenn sich der Cyber-Versicherungsmarkt besser durchsetzt. So ermögliche ein entwickelter Markt eine Erhöhung des Niveaus der Cyber-Sicherheit.
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Die Agentur will mit ihrem Bericht „Incentives and barriers to the cyber insurance market in Europe“ zeigen, dass in Hinblick auf Cyber-Sicherheit, die für Politiker, Unternehmer und Bürger in Europa und den Mitgliedsstaaten ein wichtiges Thema ist, Versicherungsanbieter digitale Risiken meist nicht umfassend abdecken können. Zu den Hindernissen für die Entwicklung eines effizienten Cyber-Versicherungsmarkts gehören laut ENISA der Mangel an versicherungsstatistischen Daten über den Umfang des Risikos sowie die Unsicherheit darüber, wogegen man sich versichern sollte. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, schlägt die Agentur vier Maßnahmen vor.
Zuerst nennt der Bericht die Sammlung von empirischen Daten zu Cyber-Versicherungen. Diese schließen die Art der versicherten Risiken, der gezahlten Prämien und der Höhe der Auszahlungen ein, um die weitere Entwicklung abzuschätzen. Diese Maßnahme könnten sowohl Versicherer, Unternehmen oder Aufsichtsbehörden durchführen. Weiter soll die Untersuchung von Anreizen für Firmen, deren Datensicherheit erhöhen, um ihr Risiko und ihre Finanzverbindlichkeit zu reduzieren, falls sie gegen Datenschutzauflagen verstoßen. Mit einer Faktenerfassung zusammen mit der Europäischen Kommission könne man das Verständnis in diesem Bereich erhöhen.
Die dritte Maßnahme, das Einrichtung von Rahmenvereinbarungen, helfe Firmen dabei, einen messbaren Wert in ihre Informationen zu legen. Berater im Bereich Datenschutz, Informationssicherheit, Versicherer und die Europäische Kommission könnten diese Maßnahme unterstützen, so der Bericht. Um in Fällen mit sehr großen Risiken einen Eingriff der Politik zu ermöglichen, setzt man die Regierungen als Versicherer letzter Instanz ein. In dieser letzten Maßnahme können laut der ENISA die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission dies durchführen.
Der vollständige Bericht findet sich unter Link