Antidiskriminierung überfordert kleine Unternehmen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, stellt Arbeitgeber vor hohe Hürden. Die wenigsten sind gut über die Auswirkungen des neuen Gesetzes informiert und können die Auflagen umsetzen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18. August 2006 wirksam. Es soll ungerechtfertigte Benachteiligungen im Beruf aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen (§ 1 AGG). Probleme gibt es bei der Umsetzung des Gesetzes. So ist laut einer Umfrage im Auftrag von Microsoft die Einhaltung des AGG in vielen Betrieben (62 Prozent) nicht oder kaum gewährleistet. Vor allem kleine Industriebetriebe (69 Prozent) und Handelsunternehmen (68 Prozent) können die Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht garantieren.
35 Prozent der befragten Kleinbetriebe erachten es als sinnvoll, Benachteiligungen im Beruf aufgrund von ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit oder einer Behinderung gesetzlich zu verhindern. Etwas mehr als ein Drittel der kleinen Unternehmen (38 Prozent) hält die Gesetzesregelung nur zum Teil für richtig, da sie ihrer Meinung nach das Verfahren bei der Einstellung von Personal wesentlich komplizierter gestalten wird.
27 Prozent der kleinen Unternehmen lehnen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ab, da sie das Gesetz generell für übertrieben halten und damit einen weiteren Ausbau der Bürokratie verbinden. Andererseits betont ein Teil der Befragten, vor allem aus der Dienstleistungsbranche, es sei für sie selbstverständlich, alle Mitarbeiter gleich zu behandeln. Dafür sei kein spezielles Gesetz notwendig.