Anwälte dürfen Beratungsangebote online versteigern
Rechtsanwälte dürfen ihre Beratungsangebote im Rahmen von Internetauktionen versteigern. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erlaubt Anwälten die Online-Versteigerung von Beratungsangeboten. Ein Anwalt hatte das Gericht bemüht, nachdem die Anwaltskammer Berlin sein Ebay-Angebot für eine einstündige Beratung in familien- und erbrechtlichen Fragen (zum Startpreis von einem, beziehungsweise 75 Euro) als marktschreierisch gerügt hatte. Die Verfassungsrichter teilten diese Auffassung jedoch nicht. Sie gaben dem Anwalt Recht und sehen in seinem Online-Angebot weder unsachliche Werbung, noch eine Verletzung des anwaltlichen Gebührenrechtes.