Arxes-Anwälte mahnen B.Com-Partner ab
Die Rechtsanwälte der Arxes NCC AG mahnen IT-Reseller ab, die in ihrem Onlineshop Rechner der PC-Marke »Becom« bewerben. Hintergrund: »Becom« ist einerseits die PC-Hausmarke des Distributors B.Com, andererseits aber auch der Name eines Systemhauses, das Arxes übernommen hat.
Zwar gibt es »Becom«-Computer schon seit vielen Jahren, doch den gleichen Namen nutzt auch das im westfälischen Schwerte ansässige Systemhaus Becom Informationssysteme GmbH, das seit Ende letzten Jahres im Zuge der Arxes-Übernahme durch die TDMI Duitsland Holding B.V. unter dem Arxes-Dach operiert. Der Kölner Rechtsanwalt Heinz Helmut Kühn scheint hier »Synergieeffekte « zu nutzen, denn neben mehreren anderen Posten bekleidet der Anwalt seit letztem Jahr auch die Position eines Aufsichtsratmitglieds der Arxes Network Communication Consulting AG.
Die Arxes-Anwälte wittern nach Einschätzung von Horst P. Beck, Vorstand des Kölner Distributionsunternehmens B.Com, offenbar ein lukratives Abmahn- Geschäft: IT-Reseller, die auf ihrer Webseite Computer der B.Com-Hausmarke »Becom« anbieten, überziehen sie derzeit mit Abmahnungen. Mindestens ein Händler habe aus diesem Grund bereits die Online-Vermarktung der PCs eingestellt.
Über die Vorgehensweise der Arxes-Anwälte ist Beck stocksauer: »Wir halten das Vorgehen der Arxes und der Kölner Anwälte Kühn, Jäger und Naber vor dem Hintergrund der Kooperationsvereinbarung für rechtsmissbräuchlich.« Bereits in den Jahren 2004 und 2006 habe man mit dem Schwerter Systemhaus Becom eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die den Gebrauch des Namens Becom wechselseitig abgrenze. Diese Vereinbarung habe bislang für »Klarheit und Ruhe« gesorgt.
Gegen den aggressiven Kurs der Arxes-Anwälte setzt sich der Distributor B.Com deshalb jetzt zur Wehr: »Mit unseren betroffenen Kunden sind unsere Anwälte beauftragt, in diesem Fall alle Rechtsmittel auszuschöpfen«, betont Horst P. Beck. Die von B.Com beauftragte Anwaltskanzlei Mertens und Kollegin vertritt zu diesem Zweck nicht nur die B.Com Computer AG, sondern auch alle betroffenen Fachhändler. B.Com-Chef Beck gegenüber CRN: »Wir übernehmen hierfür die anfallenden Kosten.« In einem Rundschreiben hat B.Com alle möglicherweise betroffenen Händler gebeten, sich im Falle einer Abmahnung mit dem Distributor in Verbindung zu setzen.