Betriebsvereinbarungen schaffen Klarheit
Während die EU selbst dem Krümmungsrad von Gurken Gesetzeskraft verleiht, lassen viele Firmen ihre Mitarbeiter in einem rechtsfreien Raum wirken. Bei privater Nutzung betrieblicher Mittel kann das zum Problem werden - und zwar für beide Seiten.
Die krumme Gurke ist abgeschafft - per Verordnung, natürlich. Und andere Obst- und Gemüsesorten, die einst die von EU aufgestellten Traummaße nicht erfüllten, dürfen ab Juli auch wieder verkauft werden. Wer die Regulierungswut der EU kritisiert, illustrierte sie gerne an der 20 Jahre gültigen Gurkenkrümmungs-Norm, Ordnungsnummer 1677/88.
Eine fristlose Kündigung wegen des Verzehrs nicht normgekrümmter Gurken am Arbeitsplatz ist, soweit uns bekannt, nicht überliefert. Sehr wohl dagegen die jüngst ausgesprochene Entlassung eines Mitarbeiters, der sein privates Mobilfunkgerät am Arbeitsplatz aufgeladen hatte. Immer wieder kommt es in Unternehmen zum Streit über private Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel und Ressourcen: Internet, Telefon, Computer und, so lächerlich es klingt, eben auch Strom im Wert von 0,014 Euro für einer Akkuladung.
Rechtliche Sicherheit über Nutzung betrieblicher Einrichtungen und deren Kontrolle können nur klare Vereinbarungen schaffen.
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