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Kündigung des Ex-Deutschland-Chefs ist ungültig

Blaser gewinnt in zweiter Instanz gegen Seagate

Das Verfahren um die Entlassung des langjährigen Seagate-Deutschland-Chefs Hans- Dieter Blaser wird zur Farce: Auch das Berufungsgericht bescheinigte nun, dass die fristlose Kündigung Blasers ungültig sei. Doch Seagate will weiter den Rechtsweg beschreiten.

Autor:Joachim Gartz • 17.9.2008 • ca. 1:05 Min

Im Juli 2007 hatte der Festplatten- Hersteller Seagate seinem langjährigen Deutschland-Chef Hans-Dieter Blaser gekündigt – wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Embargo-Vorschriften. Doch Blaser zog vor Gericht und erhielt Anfang des Jahres mit seiner Kündigungsschutzklage Recht: Die von Seagate ausgesprochene Kündigung sei nicht rechtswirksam, so das Münchener Arbeitsgericht im Januar 2008. Dennoch gab der Festplatten- Hersteller nicht auf und ging in Berufung. Vor dem Landesarbeitsgericht München wurde nun das Revisionsurteil gefällt.

Bei der Sitzung des Gerichts ging es vor allem um die Zeugenvernehmung von Alastair Stewart, ehemaliger Director Channel Sales bei Seagate EMEA. Auch er gehört zu den vier von Seagate geschassten Europäern, weil er unerlaubt in den Iran gereist sein soll. Blaser wird vorgeworfen, er hätte Stewart dort hingeschickt, obwohl beide gewusst hätten, dass dies verboten sei. Außerdem soll er ihn dazu angestiftet haben, Reisekosten zu fälschen, sprich Spesenbetrug zu begehen. Die Kurzform der Aussage von Herrn Stewart: alles Unsinn. Zudem könne Seagate keinen Beweis erbringen, dass jemals ein Reiseverbot in den Iran ausgesprochen bzw. schriftlich niedergelegt wurde.

Erneut gab der Festplatten-Hersteller in der juristischen Posse gegen seinen ehemaligen Deutschland- Chef keine besonders glückliche Figur ab. Bisher ist es den Seagate-Anwälten nicht gelungen, vor Gericht überzeugend deutlich zu machen, warum Hans-Dieter Blaser gekündigt wurde. Das Berufungsgericht bestätigte daher die Entscheidung der ersten Instanz, eine weitere Revision wurde nicht zugelassen. Doch Seagate will nicht aufgeben: Die fristlose Kündigung ist nun zwar vom Tisch, aber nun soll noch einmal über die fristgerechte Kündigung verhandelt werden.