Das neue Computer-Grundrecht
Das neue Computer-Grundrecht Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nicht nur im privaten Umfeld vor Neugierigen. Streng interpretiert ist auch in Unternehmen eine Kenntnisnahme und Auswertung von Mitarbeiterdaten trotz vorheriger Information nicht mehr ohne Weiteres zulässig.

- Das neue Computer-Grundrecht
- Auch Mobiltelefone sind betroffen
Mit einem Paukenschlag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 die rechtlichen Grenzen für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern (durch den sogenannten »Bundes- beziehungsweise Landes-Trojaner«) aufgezeigt: Es hat erstmals entschieden, dass das grundrechtlich geschützte »allgemeine Persönlichkeitsrecht« auch ein »Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme« umfasse. Damit hat das Gericht ein neues »Computer-Grundrecht« geschaffen, das nicht nur vor staatlichen Eingriffen schützt, sondern auch im Privatrechtsverkehr zu beachten ist. Unklar ist aber noch, welche konkreten Gestaltungsanforderungen sich daraus für die Unternehmens-IT und insbesondere den oft unvermeidlichen Zugriff auf private Dateien der Mitarbeiter ergeben.