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Das neue Computer-Grundrecht

Das neue Computer-Grundrecht Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nicht nur im privaten Umfeld vor Neugierigen. Streng interpretiert ist auch in Unternehmen eine Kenntnisnahme und Auswertung von ­Mitarbeiterdaten trotz vorheriger ­Information nicht mehr ohne Weiteres zulässig.

Autor:Markus Bereszewski • 20.11.2008 • ca. 0:25 Min

Inhalt
  1. Das neue Computer-Grundrecht
  2. Auch Mobiltelefone sind betroffen

Mit einem Paukenschlag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 die rechtlichen Grenzen für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern (durch den sogenannten »Bundes- beziehungsweise Landes-Trojaner«) aufgezeigt: Es hat erstmals entschieden, dass das grundrechtlich geschützte »allgemeine Persönlichkeitsrecht« auch ein »Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme« umfasse. Damit hat das Gericht ein neues »Computer-Grundrecht« geschaffen, das nicht nur vor staatlichen Eingriffen schützt, sondern auch im Privatrechtsverkehr zu beachten ist. Unklar ist aber noch, welche konkreten Gestaltungsanforderungen sich daraus für die Unternehmens-IT und insbesondere den oft unvermeidlichen Zugriff auf private Dateien der Mitarbeiter ergeben.