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Digitale Untiefen durchqueren

Digitale Untiefen durchqueren Papierlose Dokumentation mit digitaler Signatur und Zeitstempel sowie eine rechtlich wasserdichte Langzeitarchivierung sind gerade im Gesundheitswesen noch rar. Aber es gibt Vorreiter, die zeigen, wie es geht.

Autor:Redaktion connect-professional • 25.4.2008 • ca. 1:15 Min

500 Teilnehmer informierten sich im Februar 2008 auf dem Enterprise Signature Day in Düsseldorf über neueste Entwicklungen rund um die digitale Signatur.

Die Welt der Papierdokumente ist langlebig. Das schon vor 20 Jahren verkündete papierlose Büro erzeugt immer größere Papiermengen und die qualifizierte digitale Signatur, die schon vor zehn Jahren als juristisch vollgültiger Ersatz der manuellen Unterschrift kodifiziert wurde, harrt nach wie vor ihrer Akzeptanz in der Breite. Dabei gibt es verschiedene Sektoren, wo der Ersatz von Papier viel Platz schaffte und noch mehr Luft für sinnvollere Tätigkeiten. Beispiele sind die Versendung von Rechnungen oder der Dokumentationsaufwand, der im Gesundheitswesen getrieben wird oder besser getrieben werden muss. Mächtig zu Buch beziehungsweise zu Papier schlagen in beiden Bereichen die Aufbewahrungsfristen, die bei Rechnungen in der Regel zehn Jahre betragen, in der Medizin meist 30 Jahre und im Versicherungswesen manchmal sogar 100 Jahre.

Digitalisierung zwischen 40 und 60 Prozent
In der Medizin entstehen laut Darstellung des Medizininformatik-Professors Paul Schmücker von der Hochschule Mannheim pro stationärem Behandlungsfall 50 Einzelakten. Schmücker nannte diese und die nachfolgenden Zahlen bei einem Vortrag auf dem Enterprise Signature Day von Authentidate im Februar 2008 in Düsseldorf. Hier die weiteren Zahlen: Insgesamt kommen im deutschen Gesundheitswesen pro Jahr um die fünf Milliarden Dokumente zusammen. Rund 60 Prozent dieser Dokumente sind laut Schmücker unterschrieben, obwohl das rechtlich nur bei drei Prozent nötig wäre. So muss beispielsweise ein Arztbrief nicht unterschrieben sein, Berichte über Bluttransfusionen oder ionisierende Röntgenaufnahmen müssen dagegen zwingend eine Unterschrift tragen. Den aktuellen Digitalisierungsgrad der Medizin-Akten beziffert Professor Schmücker auf 40 bis 60 Prozent. Das heißt mit anderen Worten, dass rund die Hälfte aller Dokumente im Gesundheitswesen erst einmal nur auf Papier existiert und für eine digitale Weiterverarbeitung gescannt werden müsste. Anders als bei Rechnungen steht aber im Gesundheitswesen die juristische Gültigkeit eines gescannten Papierdokuments auf »wackligen Füßen« (Paul Schmücker).